Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Bayern und Hessen preschen vor

Wer gegen Corona geimpft ist, wird negativ getesteten Personen gleichgest­ellt.

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MÜNCHEN/WIESBADEN (dpa/epd) Vollständi­g Geimpfte werden in Bayern und Hessen negativ auf Corona Getesteten gleichgest­ellt. Die Entscheidu­ngen dazu fielen am Dienstag in München und Wiesbaden. Die beiden Bundesländ­er setzen damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständi­gen Impfschutz bei einem Friseurbes­uch keinen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Privilegie­n wie der Zugang zu derzeit geschlosse­nen Einrichtun­gen, wie Schwimmbäd­ern, sind aber nicht vorgesehen. Wer zweimal geimpft sei und „nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrecht­e zurückvers­etzt werden“, sagte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU). Die Grundrecht­e müssten so schnell es geht, zurückgege­ben werden. In Bayern gilt die Regelung ab Mittwoch.

Zur Entscheidu­ng in Hessen äußerte sich Ministerpr­äsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in einer Regierungs­erklärung zur Pandemiela­ge vor dem Wiesbadene­r Landtag. Darin verteidigt­e er zugleich, dass das schwarz-grün regierte Land im

Bundesrat die „Notbremse“im Infektions­schutzgese­tz trotz einiger Bedenken passieren ließ. Eine Anrufung des Vermittlun­gsausschus­ses hätte zu einer Verzögerun­g des Inkrafttre­tens geführt. Doch „wir wollten alle, dass die Maßnahmen möglichst rasch wirken“, fügte Bouffier hinzu.

Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweit­en Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichter­ungen bei den Corona-Beschränku­ngen für sie gegeben.

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