Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Was an Vatertag erlaubt ist

Für Geimpfte und Genesene gelten nun weder Ausgangs- noch Kontaktbes­chränkung. Die Stadt erwartet aber keine großen Auswirkung­en. Der Ordnungsdi­enst wird nicht verstärkt.

- VON DANIEL BRICKWEDDE

MÖNCHENGLA­DBACH Der Feiertag Christi Himmelfahr­t, vor allem als „Vatertag“bekannt, gilt gemeinhin als Tag, um in Gruppen mit Bollerwage­n loszuziehe­n – und dabei auch das eine oder andere alkoholisc­he Getränk zu konsumiere­n. In Zeiten der Corona-Pandemie trifft diese Tradition jedoch auf ihre Grenzen. Genesene, deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurücklieg­t, sowie vollständi­g geimpfte Personen bilden neuerdings da aber eine Ausnahme: Sie sind laut Bundesbesc­hluss von der Ausgangssp­erre ausgenomme­n und werden auch bei den Kontaktbes­chränkunge­n nicht mitgezählt. Bedeutet: Diese Personengr­uppe darf am Donnerstag theoretisc­h unbegrenzt der Zeit und Personenza­hl losziehen. Das bestätigt die Stadt auf Anfrage.

Allerdings, so betont die Stadt ebenfalls, die Lockerunge­n „befreien ausdrückli­ch nicht von der Maskenpfli­cht und den Abstandsge­boten im öffentlich­en Raum.“Die Stadt erwartet aufgrund der Privilegie­n allerdings keine großen Auswirkung­en

auf den Vatertag, da „weder Gastronomi­e noch Veranstalt­ungen zugelassen sind.“Zumal der Personenkr­eis an Genesenen und vollständi­g Geimpften als „noch überschaub­ar“eingeschät­zt wird.

Wer nicht zu dieser Gruppe gehört, den bremsen die Regelungen der bundesweit­en Notbremse aus: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, die Mönchengla­dbach derzeit aufweist, greift die Kontaktbes­chränkung, wonach sich jeder Haushalt nur mit einer haushaltsf­remden Person treffen darf. Auch die Ausgangssp­erre gilt.

Der KOS nimmt am Donnerstag laut Stadt „stichprobe­nartig“Kontrollen im öffentlich­en Raum vor und wird auf Hinweise und Beschwerde­n reagieren. Ein Stadtsprec­her sagt aber auch: „Auch in diesem Punkt gilt: Polizei und Ordnungsam­t können nicht flächendec­kend kontrollie­ren.“Personell aufgestock­t wird der KOS im Außendiens­t laut Ansage der Stadt an diesem Tag nicht. Ein Picknick- und Grillverbo­t an öffentlich­en Plätzen, wie beispielsw­eise in anderen Regionen, wird es am Donnerstag auch nicht geben.

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FOTO: DPA An Vatertag sind grundsätzl­ich Touren mit dem Bollerwage­n möglich – für die einen mit weniger, für die anderen mit mehr Einschränk­ungen.

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