Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Dopinghandel: Gefängnis für den Dealer
Vier Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil gegen einen 45-Jährigen. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte in großem Stil mit Dopingmitteln handelte. Sein Komplize bekam zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe.
MÖNCHENGLADBACH Nach einem mehrwöchigen Prozess um einen groß angelegten Dopingmittelhandel wurde der Hauptangeklagte am Dienstag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die knapp 17.000 Euro, die bei einer Razzia im November 2019 sichergestellt wurden, werden einbehalten. Der 45-Jährige hat laut Überzeugung der Kammer einen gewerbsmäßigen Handel mit diversen Dopingmitteln betrieben, die er zuvor unerlaubt aus China importierte.
Auf die Spur des Mannes kamen Zollfahnder, nachdem zwei Sendungen im Dezember 2018 und im Februar 2019 mit insgesamt knapp 3,5 Kilogramm Steroiden an Flughäfen in Deutschland und Frankreich abgefangen wurden. Laut Anklage soll der Mann in mehreren Chargen mehr als 16 Kilogramm Dopingmittel in China bestellt und erhalten haben. Nach der Weiterverarbeitung in einem Dopingmittel-Labor wurden die illegalen Präparate in Mönchengladbach und Stuttgart in der Bodybuilder-Szene verkauft.
Mehrfach erklärte der Vorsitzende Richter Helmut Hinz in seiner Urteilsbegründung, dass die Kammer der Einlassung des Angeklagten wenig Glauben schenke. Dieser hatte über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er seit zwölf Jahren verbotene Substanzen zum Muskelaufbau einnehme. Durch damit verbundene unerwünschte Nebenwirkungen sei er auf die Idee gekommen, reine Grundstoffe für die Herstellung anaboler Steroide direkt in China zu beziehen. Dabei habe ein Bekannter, den er im Februar 2018 kennengelernt habe, von jeder Bestellung drei Viertel, und er selbst lediglich ein Viertel erhalten. Diesen Anteil habe er „im kleinen Kreis“weiterverkauft.
Laut Aussage des 45-Jährigen seien Mitte 2018 die ersten Bestellungen erfolgt, im Oktober desselben Jahres habe er ein Labor zur Weiterverarbeitung der Substanzen eingerichtet. Dies widerlegte die Kammer: Zum einen würden im Selbstleseverfahren eingeführte Chatverläufe bereits Bestellungen im Jahr 2017 belegen. Das sei vor dem angeblichen Kennenlernen des Angeklagten und des Bekannten gewesen. Der sei zudem auch durch nochmals beauftragte Ermittlungen durch den Zoll nicht aufzuspüren gewesen.
Diverse Nachrichtenverläufe bewiesen zudem, dass es keinerlei Abstimmungen mit einer dritten Person gegeben habe, etwa, wenn ein bestelltes Produkt nicht lieferbar gewesen sei.
Der Angeklagte habe jeweils binnen weniger Minuten eine Anpassung vorgenommen. Auch die Sicherstellung einer 28.000-fachen Überschreitung einer nicht geringen Menge an Dopingmitteln spreche nicht dafür, dass es sich dabei nur um ein Viertel der Bestellungen handele. Abschließend zeigte sich die Kammer überzeugt, dass es weitere durch den Dopingmittelhandel eingenommene Gelder gebe, die nicht gefunden worden seien.
Ein mitangeklagter 56-Jähriger wurde wegen Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handeltreiben zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er 500 Sozialstunden ableisten.
Die Kammer führte das glaubhafte und von Reue getragene Geständnis als Begründung für die bewährungsfähige Strafe an. In dem Prozess waren zuvor bereits fünf Angeklagte entweder verurteilt worden oder ihre Verfahren waren gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden.
Diese Personen hatten Pakete angenommen oder Geldtransfers nach China für den Angeklagten getätigt. Die beiden am Dienstag gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.