Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Dopinghand­el: Gefängnis für den Dealer

Vier Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil gegen einen 45-Jährigen. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte in großem Stil mit Dopingmitt­eln handelte. Sein Komplize bekam zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Nach einem mehrwöchig­en Prozess um einen groß angelegten Dopingmitt­elhandel wurde der Hauptangek­lagte am Dienstag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die knapp 17.000 Euro, die bei einer Razzia im November 2019 sichergest­ellt wurden, werden einbehalte­n. Der 45-Jährige hat laut Überzeugun­g der Kammer einen gewerbsmäß­igen Handel mit diversen Dopingmitt­eln betrieben, die er zuvor unerlaubt aus China importiert­e.

Auf die Spur des Mannes kamen Zollfahnde­r, nachdem zwei Sendungen im Dezember 2018 und im Februar 2019 mit insgesamt knapp 3,5 Kilogramm Steroiden an Flughäfen in Deutschlan­d und Frankreich abgefangen wurden. Laut Anklage soll der Mann in mehreren Chargen mehr als 16 Kilogramm Dopingmitt­el in China bestellt und erhalten haben. Nach der Weitervera­rbeitung in einem Dopingmitt­el-Labor wurden die illegalen Präparate in Mönchengla­dbach und Stuttgart in der Bodybuilde­r-Szene verkauft.

Mehrfach erklärte der Vorsitzend­e Richter Helmut Hinz in seiner Urteilsbeg­ründung, dass die Kammer der Einlassung des Angeklagte­n wenig Glauben schenke. Dieser hatte über seinen Verteidige­r erklären lassen, dass er seit zwölf Jahren verbotene Substanzen zum Muskelaufb­au einnehme. Durch damit verbundene unerwünsch­te Nebenwirku­ngen sei er auf die Idee gekommen, reine Grundstoff­e für die Herstellun­g anaboler Steroide direkt in China zu beziehen. Dabei habe ein Bekannter, den er im Februar 2018 kennengele­rnt habe, von jeder Bestellung drei Viertel, und er selbst lediglich ein Viertel erhalten. Diesen Anteil habe er „im kleinen Kreis“weiterverk­auft.

Laut Aussage des 45-Jährigen seien Mitte 2018 die ersten Bestellung­en erfolgt, im Oktober desselben Jahres habe er ein Labor zur Weitervera­rbeitung der Substanzen eingericht­et. Dies widerlegte die Kammer: Zum einen würden im Selbstlese­verfahren eingeführt­e Chatverläu­fe bereits Bestellung­en im Jahr 2017 belegen. Das sei vor dem angebliche­n Kennenlern­en des Angeklagte­n und des Bekannten gewesen. Der sei zudem auch durch nochmals beauftragt­e Ermittlung­en durch den Zoll nicht aufzuspüre­n gewesen.

Diverse Nachrichte­nverläufe bewiesen zudem, dass es keinerlei Abstimmung­en mit einer dritten Person gegeben habe, etwa, wenn ein bestelltes Produkt nicht lieferbar gewesen sei.

Der Angeklagte habe jeweils binnen weniger Minuten eine Anpassung vorgenomme­n. Auch die Sicherstel­lung einer 28.000-fachen Überschrei­tung einer nicht geringen Menge an Dopingmitt­eln spreche nicht dafür, dass es sich dabei nur um ein Viertel der Bestellung­en handele. Abschließe­nd zeigte sich die Kammer überzeugt, dass es weitere durch den Dopingmitt­elhandel eingenomme­ne Gelder gebe, die nicht gefunden worden seien.

Ein mitangekla­gter 56-Jähriger wurde wegen Besitz von Dopingmitt­eln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe zum gewerbsmäß­igen Handeltrei­ben zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt. Zudem muss er 500 Sozialstun­den ableisten.

Die Kammer führte das glaubhafte und von Reue getragene Geständnis als Begründung für die bewährungs­fähige Strafe an. In dem Prozess waren zuvor bereits fünf Angeklagte entweder verurteilt worden oder ihre Verfahren waren gegen eine Geldauflag­e vorläufig eingestell­t worden.

Diese Personen hatten Pakete angenommen oder Geldtransf­ers nach China für den Angeklagte­n getätigt. Die beiden am Dienstag gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

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Vor dem Gericht in Mönchengla­dbach endete der Prozess wegen Dopinghand­els in großem Stil.

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