Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Rat vertagt Beschluss zum Bürgerbegehren
Es ist eng im Ratssaal am Donnerstagabend. Viele Besucher sind wohl vor allem wegen des erwarteten Beschlusses zum Bürgerbegehren gegen eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge gekommen. Doch letztlich entwickelt sich alles anders.
Dieses Mal sind die Trennwände nicht entfernt worden. Die Besucher müssen sich durch die beiden engen Stuhlreihen schlängeln. Letztlich ist jeder Platz besetzt. Sie alle sind wohl vor allem wegen eines Punktes auf der Tagesordnung gekommen: Zum Ratsentscheid über die (Un-)Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge auf dem Gewerbegebiet an der Ortsgrenze von Kleinenbroich und Pesch.
Auch Claudia Berger-Koch und Mika Hahn, zwei der drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, sind unter den Zuschauern. Um 13.36 Uhr haben sie per Mail der Stadt ihr überarbeitetes Bürgerbegehren geschickt. Dazu sahen sie sich veranlasst, nachdem die Verwaltung sie darüber informiert hatte, dass diese das Bürgerbegehren als unzulässig einstuft und dem Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung gegeben hatte.
Aufgrund der Kürze der Zeit hat offenbar auch Bürgermeister Marc Venten es noch nicht gelesen. Er fragt die beiden Vertretungsberechtigten vor der offiziellen Eröffnung der Ratssitzung: „Ist es ein neues Bürgerbegehren oder das alte in neuer Fassung?“Claudia BergerKoch klärt auf: „Es ist das alte Bürgerbegehren vom 5. März 2024 in neuer Fassung.“
Venten empfiehlt daher, den ursprünglich vorgesehen Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen. „Sie alle kennen das Dokument nicht. Daher ist keine Abstimmung möglich“, sagt er an die Ratsmitglieder gewandt. Doch diese sehen es zum Teil kritisch. So will Albert Richter (SPD) wissen: „Wenn wir heute verschieben, kommt das Bürgerbegehren erst in zwei, drei Monaten in den Rat? Gibt es die Möglichkeit, das zu beschleunigen, indem wir eine Sonderratssitzung einberufen?“
Jochen Andretzky, Fraktionsvorsitzender der Grünen, möchte stattdessen direkt am Abend darüber entscheiden: „Wenn sich die Ergänzung des Antrags nur auf formale Fragen bezieht, sollten wir gleichwohl eine Entscheidung treffen.“Sein Fraktionskollege Martin Kresse sieht das ähnlich: „Wir entscheiden aufgrund des Beschlussvorschlags der Verwaltung, nicht aufgrund der Begründung des Bürgerbegehrens. Daher sollten wir heute entscheiden.“
Richter dagegen will sehr wohl wissen, was in dem Schreiben enthalten ist. Seinem Vorschlag, dass sich die Fraktionsvorsitzenden kurz beraten sollten, wie nun zu verfahren sei, wird schließlich gefolgt. Keine zehn Minuten dauert die Besprechung von Thomas Siegers (CDU), Stefan Baues (SPD), Jochen Andretzky (Grüne), Thomas Betz (FDP), Hanns-Lothar Endell (Aktive) und Heiner Bäther (Zentrum) – auch Richter steht dabei.
Währenddessen prüft die Verwaltung auf Anregung von Endell, wie viel Zeit der Rat grundsätzlich habe, um über den Antrag zum Bürgerbegehren zu beschließen. Venten klärt auf: „Laut Gesetz ist unverzüglich darüber zu entscheiden. Laut juristischer Kommentierungen ist aber ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung möglich.“Daher sei es laut Verwaltung unkritisch, beim nächsten Treffen des Stadtrats darüber zu entscheiden. „Ich empfehle, dass Sie sich zunächst die geänderten Unterlagen ansehen.“
Letztlich einigen sich die Fraktionen darauf, dass es zu kurzfristig sei und sie zunächst die neue Begründung der Vertretungsberechtigten zum geplanten Bürgerbegehren lesen wollen. Einstimmig wird dann der Punkt von der Tagesordnung genommen.
Der geänderte Antrag zum Bürgerbegehren – unserer Redaktion liegt er nach der Ratssitzung vor – ist vor allem kürzer. An der grundsätzlichen Fragestellung hat sich kaum etwas geändert. Sie lautet nun: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Korschenbroich die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW für Flüchtlinge (ZUE) auf dem Gebiet der Stadt Korschenbroich ablehnt?“Lediglich die formal korrekte Bezeichnung der ZUE ist nun genannt und statt „in Korschenbroich“heißt es nun „auf dem Gebiet der Stadt Korschenbroich“.