Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Mehr Transparenz beim Autokauf
Wer sich einen neuen Pkw anschafft, erfährt ab Mai auch, wie viel ihn das Fahrzeug langfristig kosten könnte.
DÜSSELDORF Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher vom 1. Mai an mehr Informationen vom Händler. Der Grund dafür ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV ). Sie gilt bereits seit Ende Februar, sieht aber Übergangsfristen bis Anfang Mai vor. Mit der Regelung werden europarechtlichen Vorschriften umgesetzt. Die wichtigsten Antworten.
Welche neuen Informationen erhalten Verbraucher künftig beim Kauf eines Autos? Alle Händler, die neue Autos verkaufen, müssen künftig ein Datenblatt mit umfassenden Informationen zum Energieverbrauch des Wagens beilegen. So sind zum Beispiel Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrmodi vorgesehen: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Autofahrern dabei helfen, ihren individuellen Energieverbrauch
je nach Fahrzeug besser einzuschätzen. Ein neues Prüfverfahren, das WLTP-Verfahren, soll dabei deutlich realitätsnähere Daten liefern als das bisherige Verfahren namens NEFZ. Bei Elektroautos müssen zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben werden.
Was ändert sich bei den CO2-Farbskalen? Neuwagen werden wie auch jetzt in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: Von der besten Klasse A (grün) mit null Emissionen bis hin zu der schlechtesten Klasse G (rot). Grundlegend neu ist aber die Methodik, mit der Fahrzeuge eingestuft werden. So spielt das Gewicht des Autos künftig keine Rolle mehr. Bisher fielen Emissionen von schweren Autos bei der Einstufung in die Plakettenfarbe weniger ins Gewicht als bei kleinen Autos, da der CO2-Ausstoß ins Verhältnis zum Gewicht des Autos gesetzt wurde. Das soll sich nun ändern, was schwere Autos herabstufen wird.
Was ist sonst neu? Künftig soll es fünf Label geben, für jede Antriebsart eines. Damit sollen je nach Modell mehr relevante Einzelinformationen abgebildet werden. Im Fall von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen muss zum Beispiel nicht nur der gemischte Kraftstoffverbrauch ausgewiesen werden, sondern ergänzend auch der Energieverbrauch im reinen Elektro- und im reinen Verbrennerbetrieb. Freiwillig können die Label auch für Gebrauchtwagen verwendet werden.
Erfahren Verbraucher, mit welchen Kosten sie langfristig rechnen müssen? Ja. Im Pkw-Label werden demnächst auch die möglichen CO2Kosten über die nächsten zehn Jahre ausgewiesen. Angenommen wird eine jährliche Strecke von 15.000 Kilometern. Weil die Entwicklung des CO2-Preises unklar ist, wird in drei verschiedenen Szenarien (50, 115 und 190 Euro je Tonne) gerechnet. Derzeit liegt der CO2-Preis bei nur 50 Euro. So soll einerseits verdeutlicht werden, dass es sich um Prognosen handelt, andererseits soll den Verbrauchern auch klar werden, wie teuer es werden kann. Damit können sie die langfristig anfallenden Kosten in ihre Entscheidung einbeziehen.
Wie bewerten Experten die Änderungen? Der ADAC bezeichnet die Verordnung als „insgesamt gelungen“. Aufgeklärte Kaufentscheidungen im Interesse des Klimaschutzes würden auf diese Weise tatsächlich deutlich erleichtert. Positiv sei „insbesondere die farbliche Kennzeichnung nach dem absoluten CO2-Ausstoß“. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) lobt, dass die Vorgaben Klarheit für Hersteller und Händler brächten. „Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben wird eine zentrale Grundlage für eine Kennzeichnung geschaffen, mit der die Verbraucher wichtige Informationen für einen schnellen und einfachen Kaufvergleich erhalten“, sagte ein Sprecher.