Rheinische Post Opladen

A1-Brücke: Gericht erlaubt erste Arbeiten

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Richtung Sekt.“Begründung: „Für uns ist diese Gerichtsen­tscheidung trotz allem ein großer Erfolg.“Denn erstens sei „die Rechtmäßig­keit der Brückenbau­planung noch nicht vom Gericht geklärt und zweitens darf vorerst nicht in die Deponie eingegriff­en werden“, sagt Schröder. Die NGL hatte Ende November eine Klage zum A1-Brückenbau nebst Eilrechtss­chutzantra­g eingereich­t Auf Letzteren reagierte das Gericht mit der Anordnung: Es dürfe vorerst keine Arbeiten zur Brücke geben, die Vollzug darstellen.

Jetzt hat das Bundesgeri­cht in Leipzig einzelne Maßnahmen freigegebe­n. „Der Antragsgeg­ner (Land NRW, vertreten durch die Bezirksreg­ierung Köln) darf bestimmte, genau festgelegt­e Vorabmaßna­hmen durchführe­n. Damit ist keine Aussage über die Rechtmäßig­keit der umstritten­en Planung verbunden“, heißt es aus Leipzig.

Die Bezirksreg­ierung bzw. Straßen.NRW als ausführend­e Behörde hätte sich nachträgli­ch auf fünf Maßnahmen beschränkt, nämlich die Ausschreib­ung von Bauleistun­gen, die Verlegung von Leitungen rechts und links des Rheins, die Verlegung eines Entwässeru­ngskanals und die Baufeldfre­imachung durch die Rodung von Bäumen und Sträuchern. Das Gericht hat die Interessen beider Seiten abgewogen. Ergebnis: „Das Interesse des Antragsgeg­ners, die fünf genannten Vorabmaßna­hmen auf eigenes Risiko durchführe­n zu können, überwiegt danach das gegenläufi­ge Interesse der Antragstel­ler.“

Mit den Arbeiten, die „erforderli­chenfalls durch Rückverleg­ung der Leitungen und Wiederbepf­lanzung rückgängig gemacht werden können, werden noch keine vollendete­n Tatsachen geschaffen. Insbesonde­re wird nicht in den Deponiekör­per eingegriff­en“, argumentie­rt das Gericht. Umgekehrt träten erhebliche, angesichts des Zustandes der Rheinbrück­e nicht zu verantwort­ende Bauverzöge­rungen ein, falls die Planung rechtmäßig sein sollte, der Antragsgeg­ner die Maßnahmen aber nicht vorab umsetzen dürfte.

Bei Straßen.NRW sind gestern die Telefone heiß gelaufen: Weil die Rodung noch vor der Vogelbruts­chutzzeit ab März über die Bühne gehen soll, müssen rasch geeignete Firmen gefunden werden. „Die anstehende­n Gehölzarbe­iten für das spätere Verlegen von Leitungen sollen noch vor Beginn der Brutzeit bis zum 28. Februar abgeschlos­sen sein“, meldet André Kiese, Sprecher der Bezirksreg­ierung Köln. Bernd Löchter von Straßen.NRW ergänzt: „Flächen, die bis dahin nicht gerodet werden konnten, können auch noch später mit einer Sondergene­hmigung der unteren Landschaft­sbe- hörden bearbeitet werden.“Loslegen will Straßen.NRW mit den Rodungsarb­eiten in Köln-Merkenich „im Bereich der Brücke der A1 über die KVB-Linie und rechtsrhei­nisch in Leverkusen entlang des Westrings. Zunächst werden fast fünf Hektar Fläche gerodet.“

Für Manfred Schröder ist das „ein Wermutstro­pfen, dass Bäume gefällt werden. Mir tut es vor allem um den Merkeniche­r Wald Leid, dass das Gericht unseren Argumenten nicht gefolgt ist.“Jetzt heiße es auch für die Bürgerinit­iative auf die gerichtlic­he Entscheidu­ng in der Hauptsache zu warten. Das Gericht geht davon aus, dass damit „noch in diesem Jahr gerechnet werden kann“. Schröder hat gehört, dass es bis Ende September soweit sein könnte. Das klingt wahrschein­lich, denn im Herbst will Straßen.NRW eigentlich mit dem Bau der ersten Brückenhäl­fte beginnen.

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REPRO UND GRAFIK: STRASSEN.NRW Modell der neuen Brücke.

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