A1-Brücke: Gericht erlaubt erste Arbeiten
Richtung Sekt.“Begründung: „Für uns ist diese Gerichtsentscheidung trotz allem ein großer Erfolg.“Denn erstens sei „die Rechtmäßigkeit der Brückenbauplanung noch nicht vom Gericht geklärt und zweitens darf vorerst nicht in die Deponie eingegriffen werden“, sagt Schröder. Die NGL hatte Ende November eine Klage zum A1-Brückenbau nebst Eilrechtsschutzantrag eingereicht Auf Letzteren reagierte das Gericht mit der Anordnung: Es dürfe vorerst keine Arbeiten zur Brücke geben, die Vollzug darstellen.
Jetzt hat das Bundesgericht in Leipzig einzelne Maßnahmen freigegeben. „Der Antragsgegner (Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Köln) darf bestimmte, genau festgelegte Vorabmaßnahmen durchführen. Damit ist keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Planung verbunden“, heißt es aus Leipzig.
Die Bezirksregierung bzw. Straßen.NRW als ausführende Behörde hätte sich nachträglich auf fünf Maßnahmen beschränkt, nämlich die Ausschreibung von Bauleistungen, die Verlegung von Leitungen rechts und links des Rheins, die Verlegung eines Entwässerungskanals und die Baufeldfreimachung durch die Rodung von Bäumen und Sträuchern. Das Gericht hat die Interessen beider Seiten abgewogen. Ergebnis: „Das Interesse des Antragsgegners, die fünf genannten Vorabmaßnahmen auf eigenes Risiko durchführen zu können, überwiegt danach das gegenläufige Interesse der Antragsteller.“
Mit den Arbeiten, die „erforderlichenfalls durch Rückverlegung der Leitungen und Wiederbepflanzung rückgängig gemacht werden können, werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen. Insbesondere wird nicht in den Deponiekörper eingegriffen“, argumentiert das Gericht. Umgekehrt träten erhebliche, angesichts des Zustandes der Rheinbrücke nicht zu verantwortende Bauverzögerungen ein, falls die Planung rechtmäßig sein sollte, der Antragsgegner die Maßnahmen aber nicht vorab umsetzen dürfte.
Bei Straßen.NRW sind gestern die Telefone heiß gelaufen: Weil die Rodung noch vor der Vogelbrutschutzzeit ab März über die Bühne gehen soll, müssen rasch geeignete Firmen gefunden werden. „Die anstehenden Gehölzarbeiten für das spätere Verlegen von Leitungen sollen noch vor Beginn der Brutzeit bis zum 28. Februar abgeschlossen sein“, meldet André Kiese, Sprecher der Bezirksregierung Köln. Bernd Löchter von Straßen.NRW ergänzt: „Flächen, die bis dahin nicht gerodet werden konnten, können auch noch später mit einer Sondergenehmigung der unteren Landschaftsbe- hörden bearbeitet werden.“Loslegen will Straßen.NRW mit den Rodungsarbeiten in Köln-Merkenich „im Bereich der Brücke der A1 über die KVB-Linie und rechtsrheinisch in Leverkusen entlang des Westrings. Zunächst werden fast fünf Hektar Fläche gerodet.“
Für Manfred Schröder ist das „ein Wermutstropfen, dass Bäume gefällt werden. Mir tut es vor allem um den Merkenicher Wald Leid, dass das Gericht unseren Argumenten nicht gefolgt ist.“Jetzt heiße es auch für die Bürgerinitiative auf die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache zu warten. Das Gericht geht davon aus, dass damit „noch in diesem Jahr gerechnet werden kann“. Schröder hat gehört, dass es bis Ende September soweit sein könnte. Das klingt wahrscheinlich, denn im Herbst will Straßen.NRW eigentlich mit dem Bau der ersten Brückenhälfte beginnen.