Rheinische Post Opladen

Gericht verwirft NRW-Frauenförd­erung

Jetzt lehnt auch ein Oberverwal­tungsgeric­ht das neue Dienstrech­t ab.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Erstmals hat auch in zweiter Instanz ein Gericht die Form der Frauenförd­erung, wie sie das neue NRW-Dienstrech­t vorschreib­t, für unzulässig erklärt. Nach ähnlichen Beschlüsse­n vorgelager­ter Verwaltung­sgerichte kam gestern das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster (OVG, Az.: 6B1109/ 16) zu dem Ergebnis, die Vorgaben seien nicht mit dem deutschen Grundgeset­z vereinbar.

Konkret geht es um Paragraf 19 Absatz 6 des Landesbeam­tengesetzt­es, dem zufolge Frauen seit Juli 2016 bei einer „im wesentlich­en gleichen Eignung“bevorzugt befördert werden sollen. Was in der Praxis bedeutet, dass innerhalb be- stimmter Bandbreite­n auch Frauen mit schlechter­er Qualifikat­ion gegenüber besser qualifizie­rten Männern befördert werden müssen. Das verstößt laut OVG gegen den Grundsatz der Bestenausl­ese. Roland Staude

Für den Vorsitzend­en des Deutschen Beamtenbun­des NRW, Roland Staude, kommt diese Entscheidu­ng nicht überrasche­nd. Er hatte schon seit Beginn des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens auf die Rechtsunsi­cherheiten der Formulieru­ng hin- gewiesen. „Wir hoffen nun, dass die Landesregi­erung von der Ankündigun­g, das Gesetz im Zweifel bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f zu tragen, Abstand nimmt“, so Staude.

Danach sieht es nicht aus. NRWInnenmi­nister Ralf Jäger erklärte gestern: „Die Landesregi­erung strebt jetzt ein Normenbest­ätigungsve­rfahren durch den Verfassung­sgerichtsh­of in Münster an.“FDP-Fraktionsv­ize Ralf Witzel, der die gestern vom OVG bestätigte Position schon vor Monaten als erster Politiker im NRW-Landtag vertreten hatte, sagte: „Das nun von der Landesregi­erung über Jahre angelegte weitere Gerichtsve­rfahren blockiert in unverantwo­rtlicher Weise die Aufstiegsc­hancen einer ganzen Beamtengen­eration.“

„Hoffentlic­h kämpft Rot-Grün nicht bis zur letzten Instanz“ Chef des Beamtenbun­des NRW

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