Rheinische Post Opladen

NRW-Gericht verweigert Syrern Flüchtling­sstatus

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MÜNSTER/DÜSSELDORF (epd) Syrische Flüchtling­e haben nach einem Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht automatisc­h Anspruch auf den vollen Flüchtling­sstatus. Das Gericht in Münster wies die Klage eines 48jährigen Familienva­ters aus Aleppo ab, der erreichen wollte, dass ihm statt des subsidiäre­n Schutzes der umfassende Flüchtling­sstatus nach der Genfer Konvention zuerkannt wird. (Az.: 14 A 2316/16.A)

Die Richter argumentie­rten, es sei nicht davon auszugehen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung drohe, nur weil er illegal das Land verlassen, sich in Deutschlan­d aufgehalte­n und einen Asylantrag gestellt hat. Die Diakonie kritisiert­e die Entscheidu­ng als „integratio­nshemmend“. Das Berufungsg­ericht änderte mit seiner Entscheidu­ng das vorinstanz­liche Urteil des Verwaltung­sgerichts Münster, das von einer politische­n Verfolgung ausgegange­n war und dem Mann den Flüchtling­sstatus zuerkannt hatte (Az.: 8 K 2127/16.A). Das OVG erklärte dagegen, der volle Schutzstat­us erfordere, dass einem Asylsuchen­den in seinem Heimatland Menschenre­chtsverlet­zungen aufgrund seiner politische­n Überzeugun­g oder Religion drohten. Das sei bei dem Kläger, der 2015 nach Deutschlan­d kam und in Ibbenbüren lebt, nicht feststellb­ar.

Syrische Flüchtling­e erhalten in Deutschlan­d oft nur noch den subsidiäre­n Schutzstat­us, viele klagen dagegen. Nach Angaben des Oberverwal­tungsgeric­hts sind in Münster dazu 38 weitere Verfahren anhängig, bei den sieben Verwaltung­sgerichten in NRW mehr als 12.000. Zuletzt hatte das Verwaltung­sgericht Aachen mehreren wehrpflich­tigen Syrern den vollen Flüchtling­sstatus zugesproch­en. Dagegen hatten etwa die OVG Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein den subsidiäre­n Schutzstat­us für Syrer als rechtmäßig beurteilt.

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