Pipeline-Verfahren neu aufgerollt
Jetzt wird das durch die Klage einer Initiative unterbrochene Verfahren, wegen der „Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes“, neu aufgerollt. Das ist mehr als nur eine ordentliche Klatsche des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW. Immerhin zehn Jahre sind seit der Planfeststellung vergangen; die CO-Pipeline wurde mit Genehmigung des NRW-Landtages verlegt – doch die Inbetriebnahme ist weiterhin auf unbestimmte Zeit untersagt. Covestro, Nachfolger von Bayer, sagt dazu nur noch: „Die CO-Leitung ist sicher.“Das ist nicht viel, eigentlich gar nichts. Wahrscheinlich hat man sich bereits intern von einer Inbetriebnahme verabschiedet. Wenn man in einer Wartezeit von zehn Jahren auch ohne das Kohlenmonoxid aus Dormagen in Uerdingen gut produzieren konnte, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, weiter auf unbestimmte Zeit, vielleicht noch viele Jahre, für die Inbetriebnahme der CO-Pipeline zu kämpfen. Bayer hat seinerzeit viele Fehler bei der Planung gemacht, hat nur allein auf die Genehmigung der Landesregierung gesetzt und die betroffene Bevölkerung, sowie deren berechtigte Interessen, nicht angemessen berücksichtigt. Die Erkenntnis, dass dies dringend notwendig gewesen wäre, kam den Verantwortlichen leider zu spät. Ich habe den Eindruck, man zieht sich jetzt möglichst geräuschlos zurück. Das Objekt ist inzwischen weitgehend abgeschrieben. Möglicherweise kann man ja auch das Land verklagen, denn hier wurde die Rechtmäßigkeit abgesegnet; also geht wieder einmal alles zu Lasten des Steuerzahlers, wie so oft in den letzten Jahren. Friedel Ferber Leverkusen