Deutschlands Infrastruktur ist wie in Entwicklungsländern
Die öffentliche Infrastruktur in Deutschland ist in vielen Bereichen auf das Niveau eines Entwicklungslandes heruntergekommen. Besonders betroffen ist der Zustand der Autobahnen. Die Leverkusener Rheinbrücke hat als abschreckendes Beispiel traurige Berühmtheit erlangt. Statt vorausschauender Planung notwendiger Entlastungen von A1 und A3 hat sich die Politik auf ein unverzichtbares Mindestmaß an Reparaturen beschränkt. Anliegen von betroffenen Gemeinden und Anwohnern wurden nicht berücksichtigt. Auch hierfür ist die Leverkusener Brücke ein abschreckendes Beispiel. Ohne Rücksicht auf Gefährdungen wird entgegen den bei der Versiegelung der Chemiemülldeponie erstellten Gutachten postfaktisch behauptet, die Gründung von Megastelzen in dem Giftmüll sei risikolos. Proteste von Bürgern werden abgeblockt. Mitspracherechte von Bürgern und Stadt beschränken sich auf Kenntnisnahme der Planungen von Straßen NRW. Möglichkeiten politischer Mitgestaltung beim Bau von Autobahnen sollen aktuell weiter eingeschränkt werden. Am 24. März 2017 wird der Bundestag die Zuständigkeit für Planung und Bau von Fernstraßen vom Parlament auf eine privatrechtlich organisierte „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“übertragen. Planung und Linienführung sowie Plangenehmigung von Autobahnen sollen autonom und ohne demokratische Kontrolle durch dieses Unternehmen vorgenommen werden. Die „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“soll zudem ermächtigt werden, Lkw- und Pkw-Maut zu erhe- ben. Hintergrund der Gesetzesänderung ist das Bestreben, Finanzinvestoren ein lukratives Betätigungsfeld in der Finanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen zu erschaffen. Während der Staat für neue Kredite null Prozent Zinsen zu entrichten hat, können Geldgeber bei privaten Gesellschaften fünf Prozent und mehr in Rechnung stellen. Der Steuerzahler wird geschröpft. Es müssen umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes an insgesamt 14 Stellen vorgenommen werden. Die erforderliche Zweidrittel Mehrheit im Bundestag ist gesichert. Ohne die Zustimmung grün mitregierter Länder im Bundesrat kann diese wahnwitzige Selbstentmachtung des Staates nicht realisiert werden. Noch hat die Landesregierung NRW die Möglichkeit, diese Entmündigung der Parlamente zu blockieren. Es ist nicht absehbar, welche Konsequenzen sich aus der Gesetzesänderung für die Leverkusener Rheinbrücke ergeben. Die Leverkusener Abgeordneten in den Parlamenten sollten hierzu Stellung beziehen. Bei den anstehenden Wahlen in 2017 können wir Bürger Parteien, welche die öffentliche Infrastruktur in unserem Lande haben verkommen lassen, mit Stimmentzug bestrafen. Schwarz, Rot, Gelb und Grün haben ihre Unfähigkeit bei der bürgernahen Planung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen dokumentiert. Es ist schade, dass die in Sachen Rheinbrücke engagierten Bürgerinitiativen darauf verzichtet haben, eigene Kandidaten für die Landtagswahl aufzustellen. Hauke Fürstenwerth Leverkusen