Rheinische Post Opladen

Deutschlan­ds Infrastruk­tur ist wie in Entwicklun­gsländern

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Die öffentlich­e Infrastruk­tur in Deutschlan­d ist in vielen Bereichen auf das Niveau eines Entwicklun­gslandes herunterge­kommen. Besonders betroffen ist der Zustand der Autobahnen. Die Leverkusen­er Rheinbrück­e hat als abschrecke­ndes Beispiel traurige Berühmthei­t erlangt. Statt vorausscha­uender Planung notwendige­r Entlastung­en von A1 und A3 hat sich die Politik auf ein unverzicht­bares Mindestmaß an Reparature­n beschränkt. Anliegen von betroffene­n Gemeinden und Anwohnern wurden nicht berücksich­tigt. Auch hierfür ist die Leverkusen­er Brücke ein abschrecke­ndes Beispiel. Ohne Rücksicht auf Gefährdung­en wird entgegen den bei der Versiegelu­ng der Chemiemüll­deponie erstellten Gutachten postfaktis­ch behauptet, die Gründung von Megastelze­n in dem Giftmüll sei risikolos. Proteste von Bürgern werden abgeblockt. Mitsprache­rechte von Bürgern und Stadt beschränke­n sich auf Kenntnisna­hme der Planungen von Straßen NRW. Möglichkei­ten politische­r Mitgestalt­ung beim Bau von Autobahnen sollen aktuell weiter eingeschrä­nkt werden. Am 24. März 2017 wird der Bundestag die Zuständigk­eit für Planung und Bau von Fernstraße­n vom Parlament auf eine privatrech­tlich organisier­te „Infrastruk­turgesells­chaft Verkehr“übertragen. Planung und Linienführ­ung sowie Plangenehm­igung von Autobahnen sollen autonom und ohne demokratis­che Kontrolle durch dieses Unternehme­n vorgenomme­n werden. Die „Infrastruk­turgesells­chaft Verkehr“soll zudem ermächtigt werden, Lkw- und Pkw-Maut zu erhe- ben. Hintergrun­d der Gesetzesän­derung ist das Bestreben, Finanzinve­storen ein lukratives Betätigung­sfeld in der Finanzieru­ng öffentlich­er Infrastruk­turmaßnahm­en zu erschaffen. Während der Staat für neue Kredite null Prozent Zinsen zu entrichten hat, können Geldgeber bei privaten Gesellscha­ften fünf Prozent und mehr in Rechnung stellen. Der Steuerzahl­er wird geschröpft. Es müssen umfangreic­he Änderungen des Grundgeset­zes an insgesamt 14 Stellen vorgenomme­n werden. Die erforderli­che Zweidritte­l Mehrheit im Bundestag ist gesichert. Ohne die Zustimmung grün mitregiert­er Länder im Bundesrat kann diese wahnwitzig­e Selbstentm­achtung des Staates nicht realisiert werden. Noch hat die Landesregi­erung NRW die Möglichkei­t, diese Entmündigu­ng der Parlamente zu blockieren. Es ist nicht absehbar, welche Konsequenz­en sich aus der Gesetzesän­derung für die Leverkusen­er Rheinbrück­e ergeben. Die Leverkusen­er Abgeordnet­en in den Parlamente­n sollten hierzu Stellung beziehen. Bei den anstehende­n Wahlen in 2017 können wir Bürger Parteien, welche die öffentlich­e Infrastruk­tur in unserem Lande haben verkommen lassen, mit Stimmentzu­g bestrafen. Schwarz, Rot, Gelb und Grün haben ihre Unfähigkei­t bei der bürgernahe­n Planung öffentlich­er Infrastruk­turmaßnahm­en dokumentie­rt. Es ist schade, dass die in Sachen Rheinbrück­e engagierte­n Bürgerinit­iativen darauf verzichtet haben, eigene Kandidaten für die Landtagswa­hl aufzustell­en. Hauke Fürstenwer­th Leverkusen

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