Rheinische Post Opladen

Ungerechtf­ertigt

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Mit Erstaunen muss ich im benannten Artikel feststelle­n, dass einige Politiker den geringen Stundenloh­n von nicht mal 4,50 Euro beklagen. Hier ist zu fragen, ob für die Tätigkeit eines Kommunalpo­litikers denn eine finanziell­e Entschädig­ung für seine Tätigkeit gezahlt werden muss oder ob es lediglich eine Aufwandsen­tschädigun­g für die Auslagen erfordert? In den meisten Fällen werden Arbeitnehm­er für diese Tätigkeite­n vom Arbeitgebe­r freigestel­lt, der einen Ausgleich erhält. Bei allen anderen ehrenamtli­chen Tätigkeite­n wie zum Beispiel Tafel, Unterstütz­ung von Flüchtling­en, grüne Helfer im Krankenhau­s, kirchliche­s oder soziales Arrangemen­t oder Ähnliches werden nicht mal die Auslagen ersetzt. Bei meiner Tätigkeit als ehrenamtli­ch gerichtlic­h bestelltem Betreuer werden nur meine Aufwendung­en bis zu einer Höhe von 399 Euro im Jahr ausgeglich­en, die häufig nicht ausreichen. Da die Kosten für die Aufwandsen­tschädigun­g der Kommunalpo­litiker von der Kommune, also unseren Steuern zu zahlen sind, ist eine Erhöhung in keinem Fall gerechtfer­tigt. Erfreulich­erweise sehen einige Kommunalpo­litiker dies ja auch so. Herbert Mende 47809 Krefeld ternacht eine Viertelstu­nde lang sich zu Weltgeschi­chtlichem. Da kann uns ja was „blümen“. Wie aus der Pistole geschossen kommt der Kommentar meiner besseren Hälfte: „Der hat bestimmt nicht genug für seine Rente getan.“ Heinz-Günther Roeder 47803 Krefeld

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