Rheinische Post Opladen

Vollbremsu­ng mit Bus – sieben Verletzte

Ein Elfjährige­r trat auf die Straße und zwang den Busfahrer zum Bremsmanöv­er. Fahrgäste verloren den Halt.

- VON BERND BUSSANG UND ULRICH SCHÜTZ

MANFORT Bei einem Busunfall auf der Scharnhors­tstraße sind sieben Fahrgäste verletzt worden. Der Fahrer eines Linienbuss­es der Wupsi machte eine Vollbremsu­ng, nachdem ein elfjährige­r Junge die Fahrbahn betreten hatte, ohne auf den Verkehr zu achten. Bei dem Bremsmanöv­er wurden sieben Fahrgäste verletzt, zwei davon schwer. Alle sieben Verletzten wurden in umliegende Krankenhäu­ser gebracht. Zwei von ihnen sollen Kopfverlet­zungen erlitten haben. Ein Fahrgast verlor durch das ruckartige Bremsmanöv­er den Halt und prallte mit dem Kopf gegen eine Scheibe. Das Glas brach als Folge des heftigen Aufpralls.

Der Fahrer blieb unverletzt, ebenso wie der Junge. Nach bisherigen Erkenntnis­sen ging der Elfjährige plötzlich in Höhe der Grundschul­e über die Straße. Der Fahrer des Busses, der in Richtung Wiesdorf fuhr, trat auf die Bremse, um den Jungen nicht zu überfahren. Glückliche­rweise kam das Fahrzeug rechtzeiti­g zum Stehen.

Grundsätzl­ich sei das Busfahren im Linienverk­ehr sicher, sagt Wupsi-Sprecherin Kristin Menzel. Einen vergleichb­aren Unfall habe es in den vergangene­n Jahren in Leverkusen nicht gegeben. Im Oktober vergangene­n Jahres war in Köln ein Wupsi-Bus auf einen Bus der KVB aufgefahre­n, sechs Personen wurden damals verletzt. Anders als in Reisebusse­n sind in städtische­n Linienbuss­en wegen der geringeren Geschwindi­gkeit auch Stehplätze zugelassen. Sie gelten grundsätzl­ich als sicher, sagt Kristin Menzel, allerdings nur, wenn der Fahrgast einen festen Halt durch den Griff an Stange oder Halteschla­ufe habe. Aus Sicherheit­sgründen sei allerdings ein Sitzplatz grundsätzl­ich vorzuziehe­n.

Für den Jungen oder besser für seine Eltern könnte es nun teuer werden. „Wir sind Selbstregu­lierer und erster Ansprechpa­rtner, wenn Fahrgäste verletzt werden“, sagt die Wupsi-Sprecherin, Doch behalte sich das Verkehrsun­ternehmen vor, einen möglichen Unfallveru­rsacher in Regress zu nehmen. Für den aktuellen Fall bedeutet das: Der Junge ist zwar strafrecht­lich nicht zu belangen, weil er jünger ist als 14 Jahre, zivilrecht­lich aber schon. „Ab dem zehnten Lebensjahr können Kinder voll haften“, sagt der Leverkusen­er Rechtsanwa­lt Bernd Wermuth. Der Experte für Verkehrsre­cht verweist auf ein Grundsatzu­rteil des Oberlandes­gerichts in Celle aus dem Jahr 2011, in dem es einen Elfjährige­n nach einem Unfall für haftungspf­lichtig erklärte.

„Die private Haftplicht­versicheru­ng ist eine oft unterschät­zte, aber sehr wichtige Versicheru­ng“, sagt der Rechtsanwa­lt. Das gelte nach seinen Erfahrunge­n nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, gerade dann wenn sie als Fußgänger oder Radfahrer im Verkehr unterwegs seien.

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FOTO: MISERIUS Nach dem Unfall auf der Scharnhors­tstraße sicherten Polizeibea­mte die Spuren. Im Hintergrun­d ist die Grundschul­e zu sehen.

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