Rheinische Post Opladen

Banküberfa­ll in Hitdorf – haben Hintermänn­er Täter erpresst?

- VON SIEGFRIED GRASS

HITDORF Am 1. August 2011 wurde die Raiffeisen­bank-Filiale in Leverkusen-Hitdorf überfallen. Der Täter meldete sich selbst bei der Polizei und schilderte den Beamten über sechs Stunden lang die Hintergrün­de für seine Tat. Es folgte ein kurzer Prozess mit einer verhältnis­mäßig milden Strafe: Der gebürtige Niederländ­er wurde damals zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitss­trafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung in einem geschlosse­nen Krankenhau­s verurteilt.

Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlos­sen. Denn inzwischen beschäftig­t sich die 15. Große Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts erneut mit der Straftat. Auf der Anklageban­k sitzt aber nicht der Räuber – der hat längst seine Strafe abgesessen. Verantwort­en müssen sich vielmehr zwei mutmaßlich­e Hintermänn­er, die den Täter laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft seinerzeit zu dem Überfall angestifte­t haben sollen.

Noch zum Hintergrun­d: Der Täter als niederländ­ischer Staatsbürg­er wurde nach seiner Verurteilu­ng an die Justiz seines Heimatland­es überstellt. Die hat nach Absitzen und Therapie den Fall inzwischen als beendet erklärt. Mit anderen Worten: Der Räuber ist wieder auf freiem Fuß. Aber keiner weiß, wo er sich derzeit aufhält.

In dem derzeit laufenden Verfahren wurde er als Hauptbelas­tungszeuge gegen seine einstigen „Freunde“gesucht, die angeblich 16.000 Euro Schulden geltend machten. Dieses Geld sollte der Niederländ­er durch den Banküberfa­ll erlangen. Trotz internatio­naler Fahndung gelang es der Kammer nicht, ihn ausfindig zu machen. Vermutet wird, dass er sich inzwischen nach Australien abgesetzt hat.

Nichtsdest­otrotz muss das Gericht nun klären, ob an den Vorwür- fen gegen die inzwischen 38 und 34 Jahre alten Hintermänn­er etwas dran ist. Das würde nämlich strafrecht­lich als räuberisch­e Erpressung bewertet. Äußern wollen sich die beiden Angeklagte­n nicht, sie machen von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Selbst nach dem Hinweis von Richter Jan Orth, dass bei einer Aussage und der mittlerwei­le fast sechs Jahre zurücklieg­enden Tat mögliche Strafen geringer ausfallen könnten, wollen die beiden Beschuldig­ten sich nach Beratung mit ihren Verteidige­rn nicht äußern. Folglich bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Zeugen und Beteiligte­n aus dem ersten Prozess gegen den Haupttäter akribisch zu befragen. So sagten bereits Kriminalbe­amte erneut aus, die den Haupttäter seinerzeit ausgiebig vernahmen. Selbst die im Hauptverfa­hren Protokoll-führende Richterin fand sich auf dem Zeugenstuh­l wieder. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetz­t.

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