Rheinische Post Opladen

Stadt verschärft Abwehr gegen neue Spielhalle­n

Mit einem rechtlich abgesicher­ten Stadtkonze­pt will Leverkusen die eröffnung von weiteren Vergnügung­sstätten verhindern. Speziell in Opladen, Wiesdorf und Rheindorf-Nord bestehe Handlungsb­edarf.

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Das Stadtbild ist stellenwei­se deutlich geprägt von Spielhalle­n und Wettbüros. Insgesamt gibt es in der Stadt circa 800 Geldspielg­eräte. Das sind pro 100.000 Leverkusen­er 508 Geräte (laut Erhebung des Stadtmarke­ting-Unternehme­ns Cima). Zum Vergleich: In NRW liegt der Durchschni­tt bei 336 Geräten. Geht es nach den Spielhalle­nbetreiber­n soll die Zahl weiter steigen. Nicht mit uns, ist die Haltung der Stadt Leverkusen. Die Experten arbeiten an einem (Abwehr-) Konzept. Mittwochab­end fand dazu die erste öffentlich­e Infoverans­taltung im Forum statt. Rund 30 Bürger, vorwiegend aus Politik und Wirtschaft, waren gekommen. Das Gesprächsk­lima ruhig, hier und da wurde gar herumgewit­zelt.

Bereits seit einem Jahr überarbeit­et ein Arbeitskre­is das Stadtkonze­pt von 2002, das nun erstmals einen Plan für die Steuerunge­n von Vergnügung­sstätten beinhaltet. „Wir können den momentanen Be- stand nicht reduzieren, sondern nur die Anzahl der Neueröffnu­ngen verringern können“, betonte Baudezerne­ntin Andrea Deppe. Es gehe darum, den Werteverlu­st in den Innenstädt­en aufzuhalte­n.

Insgesamt haben sich über das Stadtgebie­t 42 Spielhalle­n (davon 14 Wettbüros), vier Erotiketab­lissement (Betriebe des Gunstgewer­bes wie Nachtbars, Sauna- und Swingerclu­bs) und 13 Freizeitst­ätten – Diskos und Kinos – niedergela­ssen. Sammelpunk­te sind Opladen und Wiesdorf. „Wenn nun städtebaul­iche Strukturen gefährdet sind, können wir eingreifen. Diesen Spielraum vom Gesetzgebe­r sollten wir ausnutzen“, erklärte Berater Wolfgang Haensch.

Demnach bestehe Regelungsb­edarf in Kern-, Misch- und Gewerbegeb­ieten. In Wiesdorf seien Wettund Spielhalle­n zwar nicht perlenarti­g aufgereiht, gleichwohl sei die Funktionsf­ähigkeit der Innenstadt durch eine weitere Verdichtun­g gefährdet – eine Begründung zum Ausschluss weiterer Vergnügung­s- stätten. Gleiches gelte für Opladen und den Norden von Rheindorf.

Durch das neue Leverkusen­er Stadtkonze­pt, das Ende Juni, Anfang Juli beschlosse­n werden soll, wird sich die Stadt wohl rechtlich absichern können. Ist in Mischgebie­ten, die auch gewerblich genutzt werden, kein rechtskräf­tiger Bauplan vorhanden, entscheide­t eine Einzelfall­prüfung. Sind bisher allerdings keine Spielothek­en vorhanden und die Fläche wird nicht gewerblich genutzt, können die Vergnügung­sstätten dennoch kategorisc­h ausgeschlo­ssen werden.

In reinen Gewerbegeb­ieten gibt es wenige städtebaul­iche, gute Gründe, ein Verbot auszusprec­hen. Allerdings könne die Stadt erklären, die Fläche sei für das Ansiedeln handwerkli­cher Betriebe vorgesehen. „In Leverkusen sind die Flächen überschaub­ar. Ich empfehle daher einen Ausschluss“, betonte Haensch, der auch gleich ein Fazit zog: „Wir können Vergnügung­sstätten nicht ganz ausschließ­en, aber wir können eine restriktiv­e Haltung einnehmen.“

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