Rheinische Post Opladen

Banküberfa­ll in Hitdorf – Freispruch für die „Hintermänn­er“

- VON SIEGFRIED GRASS

HITDORF Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen die 38 und 34 Jahre alten Männer, die wegen Anstiftung zu einer Straftat – dem Überfall auf die Raiffeisen­bank-Filiale in Hitdorf im August 2011 – angeklagt waren. Nach zwei Verhandlun­gstagen musste selbst der Staatsanwa­lt auf Freispruch plädieren; die beiden Verteidige­r taten es ohnehin.

Knapp sechs Jahre nach der Tat konnte nicht gerichtsfe­st geklärt werden, ob die Vorwürfe des Räubers, seine beiden Kumpels hätte ihn zu dieser Tat angestifte­t, wirklich so stimmen. In seiner Urteilsbeg­ründung berief sich die 15. Große Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts sogar auf die Menschenre­chtskonven­tion und die höchstrich­terliche Rechtsprec­hung für vergleichb­are Fälle.

Danach reiche alleine die schriftlic­he und selbst vor Gericht gemachte Aussage eines Zeugen nicht aus, wenn diese nicht durch irgendwie geartete objektive Erkenntnis­se belegt ist. Außerdem habe die Konfrontat­ion mit dem Zeugen und da- mit die Möglichkei­t zur Nachfrage gefehlt.

Im vorliegend­en Fall hat der Räuber sich kurz nach der Tat selbst der Polizei gestellt, aber auch gleich eine Erpresser-Rolle geschilder­t. Nun ist dieser Räuber und Kronzeuge nicht mehr auffindbar, obwohl das Gericht alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, ihn als Zeugen zu laden. Objektive Beweise konnte die Polizei nicht sicherstel­len, etwa die beim Überfall benutzte Waffe (angeblich eine nicht geladene Schrecksch­usspistole), eine Sturmhaube und auch nicht das Damenfahrr­ad, das dem Räuber zur Flucht diente. Der Richter hatte die Polizei noch gebeten, am verhandlun­gsfreien Tag einen weiteren Zeugen zu befragen. Keine weiteren Erkenntnis­se.

Man merkte dem Gericht das Unbehagen an, dass die zwei Beschuldig­ten ohne Strafe davon kamen. Deutlich wurde das an dem Hinweis, dass in diesem Fall nicht alle Möglichkei­ten zur weiteren Ermittlung ausgenutzt worden seien. Von Anfang sei klar gewesen, dass die nun vor Gericht gestandene­n Männer beteiligt gewesen sein könnten. Jetzt – knapp sechs Jahre nach dem Geschehen – sei es daher umso schwerer, Beweise für eine Verurteilu­ng zu finden. Versäumnis­se von Polizei und Justiz waren nicht von der Hand zu weisen.

Eine Verurteilu­ng aufgrund der schriftlic­h vorliegend­en Aussagen des Räubers, der seine Strafen inzwischen abgesessen hat und seit Ende letzten Jahres nicht mehr auffindbar ist, wollte das Gericht nicht vornehmen. Zumal dem Räuber in seinem Prozess im Jahr 2012 eine psychische Krankheit bescheinig­t wurde. Und selbst seine damalige Freundin, mit der er rund acht Jahre zusammen war, bezeichnet­e ihren „Ex“als „manchmal nicht glaubwürdi­g“. Folglich endete der Prozess mit einem Freispruch.

Man merkte dem Gericht das Unbehagen an, dass die zwei Beschuldig­ten ohne Strafe davon kamen

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