Banküberfall in Hitdorf – Freispruch für die „Hintermänner“
HITDORF Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen die 38 und 34 Jahre alten Männer, die wegen Anstiftung zu einer Straftat – dem Überfall auf die Raiffeisenbank-Filiale in Hitdorf im August 2011 – angeklagt waren. Nach zwei Verhandlungstagen musste selbst der Staatsanwalt auf Freispruch plädieren; die beiden Verteidiger taten es ohnehin.
Knapp sechs Jahre nach der Tat konnte nicht gerichtsfest geklärt werden, ob die Vorwürfe des Räubers, seine beiden Kumpels hätte ihn zu dieser Tat angestiftet, wirklich so stimmen. In seiner Urteilsbegründung berief sich die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts sogar auf die Menschenrechtskonvention und die höchstrichterliche Rechtsprechung für vergleichbare Fälle.
Danach reiche alleine die schriftliche und selbst vor Gericht gemachte Aussage eines Zeugen nicht aus, wenn diese nicht durch irgendwie geartete objektive Erkenntnisse belegt ist. Außerdem habe die Konfrontation mit dem Zeugen und da- mit die Möglichkeit zur Nachfrage gefehlt.
Im vorliegenden Fall hat der Räuber sich kurz nach der Tat selbst der Polizei gestellt, aber auch gleich eine Erpresser-Rolle geschildert. Nun ist dieser Räuber und Kronzeuge nicht mehr auffindbar, obwohl das Gericht alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, ihn als Zeugen zu laden. Objektive Beweise konnte die Polizei nicht sicherstellen, etwa die beim Überfall benutzte Waffe (angeblich eine nicht geladene Schreckschusspistole), eine Sturmhaube und auch nicht das Damenfahrrad, das dem Räuber zur Flucht diente. Der Richter hatte die Polizei noch gebeten, am verhandlungsfreien Tag einen weiteren Zeugen zu befragen. Keine weiteren Erkenntnisse.
Man merkte dem Gericht das Unbehagen an, dass die zwei Beschuldigten ohne Strafe davon kamen. Deutlich wurde das an dem Hinweis, dass in diesem Fall nicht alle Möglichkeiten zur weiteren Ermittlung ausgenutzt worden seien. Von Anfang sei klar gewesen, dass die nun vor Gericht gestandenen Männer beteiligt gewesen sein könnten. Jetzt – knapp sechs Jahre nach dem Geschehen – sei es daher umso schwerer, Beweise für eine Verurteilung zu finden. Versäumnisse von Polizei und Justiz waren nicht von der Hand zu weisen.
Eine Verurteilung aufgrund der schriftlich vorliegenden Aussagen des Räubers, der seine Strafen inzwischen abgesessen hat und seit Ende letzten Jahres nicht mehr auffindbar ist, wollte das Gericht nicht vornehmen. Zumal dem Räuber in seinem Prozess im Jahr 2012 eine psychische Krankheit bescheinigt wurde. Und selbst seine damalige Freundin, mit der er rund acht Jahre zusammen war, bezeichnete ihren „Ex“als „manchmal nicht glaubwürdig“. Folglich endete der Prozess mit einem Freispruch.
Man merkte dem Gericht das Unbehagen an, dass die zwei Beschuldigten ohne Strafe davon kamen