Rheinische Post Opladen

Politessen übel beleidigt – Freispruch für Angeklagte­n

- VON TOBIAS FALKE

Opfer konnten Täter nicht klar identifizi­eren.

LEVERKUSEN Einen Freispruch gab es beim Amtsgerich­t Opladen für einen 41-jährigen Langenfeld­er, der angeblich im Oktober 2015 zwei Mitarbeite­r vom Ordnungsam­t beleidigt haben soll. Sein Mercedes stand im absoluten Halteverbo­t, und die beiden Ordnungshü­ter waren gerade dabei, sich das Kennzeiche­n zu notieren und ein Knöllchen an das Auto zu hängen. Das passte dem Fahrer des Wagens überhaupt nicht. „Hau ab, du Opfermädch­en“, war da eine der milderen Beleidigun­gen. Die unterste Fäkalsprac­he wurde benutzt.

Das bestätigte­n vor dem Amtsgerich­t die beiden betroffene­n Mitarbeite­r, die betonten: „Wir sind Beleidigun­gen in unserem Beruf gewohnt und drücken gerne mal ein Auge zu. Aber in diesem Fall sahen wir uns gezwungen, eine Anzeige aufzugeben.“Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass ein Auto im Wendehamme­r am Ende der „Große Kirchstraß­e“im absoluten Halteverbo­t parkte. Das Haus, aus dem der Angeklagte kam, sei auch bekannt. Immer wieder komme es vor Ort zu Beschimpfu­ngen. Der Mann, der die beiden Ordnungshü­ter beleidig- te, habe sich damals als Fahrer des Autos zu erkennen gegeben und kurzerhand das Auto an anderer Stelle geparkt. Dennoch wurde das Kennzeiche­n weitergele­itet und Anzeige erstattet.

Der Angeklagte beteuerte, es sei zwar sein Auto, aber er sei zu diesem Zeitpunkt bei seinem Bruder auf der Arbeit gewesen. Einzig seine Frau hatte das Fahrzeug benutzt, um der Familie in Wiesdorf Beistand zu leisten. Denn sein Schwager sei kurze Zeit zuvor ermordet worden. Gemeint war der 46-jährige Getränkeli­eferant, der auf der Keupstraße in Köln am 3. September 2015 erschossen wurde (RP berichtete). Er selbst sei zum Tatzeitpun­kt nicht vor Ort an der „Großen Kirchstraß­e“gewesen.

Die erste Zeugin sagte allerdings glaubhaft aus, dass sie ihn kurz darauf bei der Gegenübers­tellung auf der Polizeiwac­he in Köln wiedererka­nnt habe. Jetzt, nach rund eineinhalb Jahren, war sie sich nicht mehr sicher. Beide konnten den Angeklagte­n nicht mehr zu 100 Prozent identifizi­eren, daher plädierte die Staatsanwa­ltschaft auf Freispruch. Laut Strafgeset­zbuch kann „Beleidigun­g“mit Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr belangt werden.

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