Rheinische Post Opladen

Zwei Wochen Arrest für Schläger

- VON HANS-PETER MEURER

SOLINGEN/ LEVERKUSEN Das Urteil ist rechtskräf­tig, beide Angeklagte­n nahmen es reumütig noch im Gerichtssa­al des Jugendschö­ffengerich­ts an: Zu je zwei Wochen Jugendarre­st wurden die Solinger im Alter von 21 und 17 Jahren wegen gemeinscha­ftlicher gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt – wegen einer brutalen Attacke auf einen Auszubilde­nden (20) aus Leichlinge­n. Tatort war im November 2015 die Eissportha­lle an der Birker Straße in Solingen.

Eine fünfköpfig­e Gruppe Jugendlich­er aus Leichlinge­n und Leverkusen – drei junge Frauen und zwei junge Männer – drehte mehr oder minder perfekt ihre Runden in der Halle. Bis eine Eislaufanf­ängerin (17) der Gruppe mit einem 17-jährigen Solinger zusammenst­ieß, der plötzlich vor ihr aufgetauch­t war. Der – eigentlich als schneller Kufenflitz­er bekannt – strauchelt­e kurz. Dann beleidigte der Platzhirsc­h die Leichlinge­rin übel und ranzte sie an: „Mach, dass Du hier wegkommst!“

Die Freunde der 17-Jährigen hatten die Szene aus einiger Entfernung beobachtet und über den etwas tollpatsch­ig verursacht­en Zusammenst­oß auf glattem Terrain gelacht. Das aber war dem Platzhirsc­h zu viel: Er fuhr vehement auf den 20-Jährigen zu, traktierte ihn mit Faustschlä­gen. Dessen Abwehrvers­uche nahm nun wiederum der 21-jährige Freund des Angreifers zum Anlass, sich einzumisch­en: Aber nicht etwa, um den Streit zu schlichten, sondern er fuhr den Leichlinge­r mit einem schweren Body-Check um, zog ihm die Mütze ins Gesicht und prügelte ebenfalls los. Was dann noch passierte, konnte vor Gericht nicht mehr genau rekonstrui­ert werden. Es hagelte weitere Faustschlä­ge und auch Tritte mit Schlittsch­uhen gegen den Leichlinge­r. Auch dessen Begleiteri­n, die ihm zu Hilfe eilen wollte, ging zu Boden. Die Folgen waren schmerzhaf­t: Neben diversen Blutergüss­en, Schürf- und leichten Schnittwun­den erlitten beide Leichlinge­r auch noch schwere Gehirnersc­hütterunge­n. Der 20-Jährige kam ins Krankenhau­s, blieb drei Tage stationär, war drei Wochen krank geschriebe­n. Das Gericht sprach nur deshalb keine Jugendstra­fe aus, sondern beließ es bei einer Verwarnung mit Jugendarre­st, weil das Duo geständig war, Reue zeigte, sich entschuldi­gte und gute Prognosen durch die Jugendgeri­chtshilfe attestiert bekam. Den Arrest können beide abwenden, wenn sie je 250 Euro Schmerzens­geld an das Opfer zahlen und an einem Training teilnehmen, um korrektes Sozialverh­alten zu lernen.

Es hagelte weitere Faustschlä­ge und auch Tritte mit Schlittsch­uhen gegen den Leichlinge­r

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