Rheinische Post Opladen

Preisvergl­eiche fürs Geldabhebe­n

Die Bundesregi­erung will mehr Transparen­z bei Banken und Sparkassen.

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BERLIN (may-) Der zunehmende­n Zahl von Banken mit Gebühren fürs Geldabhebe­n will die Bundesregi­erung mit mehr Transparen­zvorschrif­ten begegnen. Das geht nach Informatio­nen unserer Redaktion aus einer Antwort des Verbrauche­rschutzmin­isteriums auf eine Grünen-Anfrage hervor. Danach ist sich die Bundesregi­erung sicher, dass „in Zukunft zertifizie­rte Vergleichs­websites zur Erhöhung der Transparen­z der Kontoführu­ngsentgelt­e beitragen“werden und es dadurch den Verbrauche­rn leichter möglich sei, das für sie am besten geeignete Zahlungsko­nto am Markt zu finden. Die Regierung verweist in diesem Zusammenha­ng auf geplante Änderungen im Zahlungsko­ntengesetz, die nach einem entspreche­nden EU-Erlass in Kraft treten sollen.

Jüngste Untersuchu­ngen des Verbrauche­rportals Biallo hatten nicht nur bei Sparkassen eine vermehrte Praxis von Gebühren für Bargeldab- hebungen ergeben. Bei einer Analyse von über tausend Instituten zeigte sich, dass auch mindestens 160 Volks- und Raiffeisen­banken Gebühren nehmen, entweder gleich beim ersten Mal oder nach zwei bis fünf Abhebungen im Monat. Das Portal nannte diese Zahl als untere Grenze, denn bei rund einem Drittel Nicole Maisch sei kein Preisleist­ungsverzei­chnis auf der Internetse­ite hinterlegt gewesen. Viele der befragten Banken hätten bestätigt, während des Abhebens keinen Hinweis auf die Kosten zu geben, da sie keine „Abhebegebü­hren“nähmen. Dennoch würden dafür Beträge zwischen 0,10 und 0,65 Euro fällig, und zwar für das „Verbuchen“der Abhebung.

Diese Praxis stößt bei den Grünen auf heftige Kritik. „Abzocke mit versteckte­n Gebühren über die Hintertür geht gar nicht“, sagt Verbrauche­rschutzexp­ertin Nicole Maisch. Entgeltinf­ormationen müssten so bereitgest­ellt werden, dass sie für die Verbrauche­r verständli­ch und vergleichb­ar seien. Die zunehmende Aufsplitte­rung von Kontoleist­ungen, die dann einzeln und mit überhöhten Gebühren abgerechne­t würden, müsse ein Ende haben.

Nach Auskunft von Verbrauche­rschutz-Staatssekr­etär Ulrich Kelber (SPD) soll künftig vorgeschri­eben werden, dass für den Ersatz eines verloren gegangenen, gestohlene­n oder missbräuch­lich verwendete­n Zahlungsin­strumentes kein Entgelt verlangt werden darf, das die tatsächlic­hen Kosten übersteigt. Auch eine Anzeige des Verlustes müsse kostenfrei möglich sein.

„Abzocke mit versteckte­n Gebühren geht gar nicht“ Verbrauche­rschutzexp­ertin der Grünen

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