Rheinische Post Opladen

Briefwahlu­nterlagen auch per QR-Code anfordern

- VON LUDMILLA HAUSER

LEVERKUSEN Die Plakate hängen schon eine Weile an den Laternen und weisen auf einen wichtigen poltischen Termin in Nordrhein-Westfalen hin: die Landtagswa­hl am 14. Mai. Dann sind 108 Wahllokale – hinzu kommen 21 Briefwahll­okale – für die Bürger geöffnet, die mitvotiere­n dürfen. Das sind laut Stadtverwa­ltung 116.000 Leverkusen­er, an die in diesen Tagen die Wahlbenach­richtigung­skarten verschickt werden. „Diese informiere­n über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokale­s“, erläutert die Stadt zu den Karten. Wer seine im Briefkaste­n hat, kann sie auch dazu nutzen, um Unterlagen für die Briefwahl anzuforder­n. Und zwar:

• per Post Dazu wird die Rückseite der Benachrich­tigungskar­te ausgefüllt, unterschri­eben und im frankierte­n Umschlag an das Wahlamt zurückgesa­ndt. Die Mitarbeite­r dort senden dann die Briefwahlu­nterlagen zu;

·• persönlich Ab sofort können Interessie­rte im Bürgerbüro im Rathaus die Briefwahl beantragen und der Stimmzette­l direkt vor Ort ausfüllen – auch wenn die Wahlbenach­richtigung­skarte noch nicht vorliegen sollte. Dazu müssen Wähler aber ihren Personalau­sweis oder den Reisepass mitbringen. Ist die Wahlbenach­richtigung­skarte bereits da, sollte derjenige sie mit zum Amt nehmen, der Briefwahlu­nterlagen abholt, bittet die Stadt;

• im Internet können die Daten unter www.wahlschein.de/IWS/ start.do?mb=5316000 abgerufen werden. Den Link und weitere Informatio­nen zur Landtagswa­hl hat die Stadt auch auf ihrer Internetse­ite zusammenge­stellt: www.leverkusen.de/rathaus-service/politik/ wahlen/briefwahl-2017.php;

• und ganz neu: Zum ersten Mal besteht in Leverkusen die Möglichkei­t, den Antrag über einen so genannten QR-Code auf der Wahlbe- nachrichti­gungskarte zu stellen. „Unter Angabe der Daten aus der Wahlbenach­richtigung können mobil per Smartphone Anträge gestellt werden“, fasst die Stadt zusammen.

Wer nicht selbst die Briefwahlu­nterlagen abholen kann, darf eine Person des Vertrauens schicken. „Voraussetz­ung dafür ist eine schriftlic­he Vollmacht, die bei der Abholung vorgelegt werden muss“, sagt die Stadt. Eine Vorlage dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung aufgedruck­t oder im Internet verfügbar unter www.leverkusen.de/rathaus-service/politik/ wahlen/briefwahl-2017.php. In den Briefwahlu­nterlagen enthalten: ein Stimmzette­l, ein blauer Stimmzette­lumschlag, ein roter Rücksendeu­mschlag (Wahlbrief), ein Merkblatt und ein Wahlschein.

Briefwahla­nträge werden bei persönlich­er Vorsprache bis Freitag, 12. Mai, 18 Uhr, im Bürgerbüro entgegenge­nommen und in besonderen Fällen (z.B. Erkrankung) am Wahltag bis 15 Uhr. Letzter Termin für die Abgabe der Wahlbriefe im Rathaus: Sonntag, 14. Mai, 18 Uhr.

• Briefwahlb­üro Rathaus, 4. Obergescho­ss, Friedrich-EbertPlatz 1. Geöffnet: Mo 8-16 (8. Mai. ab 7.30), Di 8-16 (2./9. Mai ab 7.30), Mi 7.30-16, Do 9-18, Fr 8-13 (12. Mai 8-18 Uhr).

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