Terrorgefahr
Die Entscheidung des BVG Karlsruhe, eine Vorlage des OVG Münster – nach der der Bau der Pipeline rechtswidrig sei – zurückzuweisen, kann ich leider nicht nachvollziehen. So frage ich die Herren Richter: Schützt das Grundgesetz nicht auch die fahrlässige Gefährdung unseres Lebens? Gerade in der jetzigen Situation, in der der Terror mehr und mehr um sich greift, scheint kein Richter in Erwägung zu ziehen, wie leicht es sein wird, diese ungeschützte CO-Pipeline in die Luft zu sprengen. Für Terroristen dürfte es relativ einfach sein, die gesamte Leitung nachts zu verminen, um sie dann später per Fernzündung in die Luft zu sprengen. Die Folgen dürften katastrophal sein. So fordere ich alle beteiligten Richter auf, die Inbetriebnahme der Pipeline erst dann zu genehmigen, wenn eine 24-stündige Überwachung gewährleistet ist. Sollte dies nicht geschehen, werden sie die Verantwortung im Falle eines Terroranschlages übernehmen müssen. Bernd Kaphengst 40885 Ratingen Zu „Fehler in Köln-Bonn sind nicht zu entschuldigen“(RP vom 12. April): Seit Jahren liest man immer wieder Negativschlagzeilen über Kötter-Sicherheitsdienste, meist wegen Personalgeschichten – passiert ist nichts. Jetzt kommt der neue Skandal hoch, und was liest man in der RP? Herr Kötter räumt „Fehler, Unaufrichtigkeiten, falsche Angaben und Versäumnisse“ein. Ja geht’s noch? Da wird die Sicherheit der Fluggäste am Kölner Flughafen auf’s Spiel gesetzt, und der Chef und Inhaber des Ganzen ist schockiert! Ja, was noch? Herr Kötter ist Inhaber und hat nicht nur die Gewinne einzustreichen, sondern hat das Unternehmen zu führen. Und Führen heißt auch Kontrolle. Das lernt jeder kaufmännische Angestellte, dem nur ein bisschen mehr Verantwortung übertragen wird. Der Kölner Flughafen hat endlich mal einen Strich unter die Skandale gezogen und sich von Kötter getrennt. Das sollten auch Andere machen, ebenso die Landesregierung von NRW, die ist nämlich für den Schutz der Bürger da. Wolfgang Scholz 40629 Düsseldorf