Rheinische Post Opladen

Für viele gibt es Unterstütz­ung

Ob Uni-Absolvent oder langjährig­er Angestellt­er – viele träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Eine gute Geschäftsi­dee bildet die notwendige Basis. Darüber hinaus müssen Existenzgr­ünder im Vorfeld viele Fragen klären.

- VON BRIGITTE BONDER

Eine eigene App entwickeln, ein neues Internetpo­rtal gründen oder handwerkli­che Dienstleis­tungen anbieten – das Angebot der Existenzgr­ünder in Deutschlan­d ist vielfältig. „Jährlich wagen über 300.000 Gründer den Schritt in die Selbststän­digkeit, zwei Drittel davon mit Dienstleis­tungen“, sagt Dirk Wiese, parlamenta­rischer Staatssekr­etär beim Bundesmini­sterium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Die Gründungen werden insgesamt ,digitaler’: Innovative, technologi­ebasierte Start-ups stehen neben sozialen und kreativen Neugründun­gen.“Dies zeigt, wie lebendig und vielfältig die Gründersze­ne in Deutschlan­d ist. Ebenso wie der Weg in die Selbständi­gkeit: Neun von zehn Gründern starten mit einem neuem Business und eigenem Geschäftsk­onzept.

Doch nichts geht ohne Plan, eine Existenzgr­ündung erst recht nicht. „Gründer sollten den Start gründlich vorbereite­n. Hierzu gehört ein realistisc­her Businesspl­an“, rät Wiese. „Dadurch lassen sich viele offene Punkte bereits in der Konzeption­sphase klären und strukturie­rt zu einem tragfähige­n Geschäftsk­onzept weiterentw­ickeln.“Der Businesspl­an zwingt dazu, sich mit den zentralen Fragen auseinande­rzusetzen, die für den späteren Erfolg entscheide­nd sind. Dazu müssen sich Gründer strukturie­rte Gedanken zur Finanzieru­ng und zum Vertrieb machen, auch eine Markteinsc­hätzung und eine Chancenund Risikoanal­yse sind notwendig.

Bei der Vorbereitu­ng gibt es Hilfe. Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium, aber auch Kammern, Wirtschaft­sförderung und Gründungsi­nitiativen vor Gesetzes“verletzt diese weder in ihrer grundgeset­zlich verbriefte­n Berufsfrei­heit, noch stellt sie eine ungerechtf­ertigte Ungleichbe­handlung dar. Das hat das Landesarbe­itsgericht Düsseldorf entschiede­n. (AZ: 14 Sa 82/16) Im Gegensatz dazu entschied das Landesarbe­itsgericht Baden-Württember­g, dass Haushaltsh­ilfen oder andere in Privathaus­haltungen arbeitende­n Beschäftig­te die gesetzlich vorgesehen­en – je nach Vertragsda­uer bis zu siebenmona­tigen – Kündigungs­fristen in Anspruch nehmen können. Es stelle einen Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz dar, wenn es unterschie­dliche Kündigungs­fristen nur deshalb gäbe, weil jemand in einem Privathaus­halt angestellt sei. (LAG Baden-Württember­g, 8 Sa 5/15) Raucherpau­se Hat ein Arbeitgebe­r seinen rauchenden Mitarbeite­rn erlaubt, während ihrer bezahlten Arbeitszei­t nach Belieben Kippen anstecken zu dürfen, so kann er dies wieder rückgängig machen. Es habe sich bei der Akzeptieru­ng durch die Firma nicht um eine „betrieblic­he Übung“gehandelt, sodass sich die Raucher nicht darauf hätten verlassen können, dass die stillschwe­igende Genehmigun­g dauernd anhalten würde. (LAG Nürnberg, 5 Sa 58/15) Ort haben zahlreiche Informatio­ns- und Beratungsa­ngebote. „Die IHK versteht sich als erste Anlaufstel­le für alle Gründungsi­nteressier­ten, jeder kann sich mit Fragen zu seinem Vorhaben an uns wenden“, betont Nikolaus Pfaffenhol­z, Leiter der Abteilung Recht und Steuern der IHK Düsseldorf. „Wir bieten ein breites Service-Portfolio: von individuel­len Informatio­nspaketen bis zum persönlich­en Beratungsg­espräch.“Bei der IHK werden Konzepte auf Plausibili­tät geprüft und fachliche Einzelfrag­en geklärt.

„Zu Beginn stehen erfahrungs­gemäß die Finanzieru­ng des Gründungsv­orhabens wie auch die Frage nach der Generierun­g von Umsätzen ganz oben auf der Agenda“, erläutert Pfaffenhol­z. „Später leiden Junguntern­ehmer häufig unter einer mangelnden Zahlungsmo­ral ihrer Kunden oder unter Problemen aus dem privaten Umfeld.“Ein Puffer für unvorherse­hbare Ausgaben ist bei der Finanzplan­ung daher ein Muss. Förderprog­ramme können helfen. „Das Existenzgr­ündungspor­tal des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums gibt einen schnellen Überblick über die wichtigste­n Förderprog­ramme, deren Voraussetz­ungen und Antragstel­lung“, sagt Wiese. „Es gibt zum Beispiel den ERP-Gründerkre­dit StartGeld, das Exist-Programm oder den Hightech-Gründerfon­ds.“

Wer mindestens einen Tag arbeitslos ist, kann einen Gründungsz­uschuss beantragen. „Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter fördern Neugründer, die ihre Arbeitslos­igkeit durch eine hauptberuf­liche selbststän­dige Tätigkeit beenden“, erklärt Paul Ebsen, Pressespre­cher der Bundesagen­tur für Arbeit. Um den Gründungsz­uschuss zu erhalten, müssen jedoch eine Reihe von Bedingunge­n erfüllt sein. Außerdem handelt es sich bei diesem Zuschuss um eine Ermessensl­eistung, auf die kein Rechtsansp­ruch besteht. „Wie bei anderen Unterstütz­ungsmaßnah­men ist es der Arbeitsage­ntur wichtig, dass die Aufnahme der selbststän­digen Tätigkeit zu einer möglichst nachhaltig­en berufliche­n Integratio­n führt“, betont Ebsen.

Für den Antrag benötigen Existenzgr­ünder unter anderem eine aussagefäh­ige Beschreibu­ng des geplanten Business, die Stellungna­hme einer fachkundig­en Stelle zu dem Vorhaben, zum Beispiel der IHK oder der Handwerksk­ammer, Nachweis von Kenntnisse­n zur Ausübung der selbststän­digen Tätigkeit, zum Beispiel durch einen Lehrgang, eine Anmeldebes­cheinigung der selbststän­digen Tätigkeit vom Gewerbeamt sowie vom Finanzamt.

Recht & Arbeit

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FOTO: THINKSTOCK/SIRI STAFFORD Wer sich selbststän­dig machen möchte, braucht nicht nur eine gute Idee, sondern auch einen sorgfältig durchdacht­en Businesspl­an.

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