Rheinische Post Opladen

Warum es zwei Stimmen gibt

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LEVERKUSEN (gök) Der Stimmzette­l zur Landtagswa­hl morgen ist lang: 31 Parteien stehen zur Wahl. Die Kandidaten, die mit der Erststimme wählbar sind, stehen hingegen auf der übersichtl­icheren Liste links. Der Name „Erststimme“kann eine Priorität vortäusche­n, die sie tatsächlic­h nicht hat. In anderen Bundesländ­ern heißt sie deshalb auch „Personenst­imme“. Die Erststimme Die Parteien haben zuvor in internen Wahlgängen festgelegt, wer ihr „Direktkand­idat“ wird – eine Einzelpers­on, die in der Regel nicht über die Liste abgesicher­t ist. Der Kandidat mit den meisten Erststimme­n in seinem Wahlkreis erhält ein sogenannte­s „Direktmand­at“und wird Abgeordnet­er, alle anderen Kandidaten gehen leer aus.

Die Zweitstimm­e hingegen ist die „Parteienst­imme“. Wer also möchte, dass beispielsw­eise die Grünen gestärkt werden, muss nicht den grünen Direktkand­idaten wählen, sondern sein Kreuz bei der Zweit- stimme den Grünen geben. Mit der Zweitstimm­e werden nur Parteilist­en gewählt, die Reihung der Kandidaten steht fest. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereinigen kann, desto weiter „zieht“die Liste – und es kommen die entspreche­nden Kandidaten in den Landtag. Die Spitzenkan­didaten stehen jeweils auf Platz 1 ihrer Liste – also Armin Laschet für die CDU, Hannelore Kraft für die SPD und so weiter. Erst- und Zweitstimm­e sind voneinande­r unabhängig.

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