Rheinische Post Opladen

Staatsanwa­ltschaft fordert fast fünf Jahre Haft für Messer-Attacke

Ein 31-jähriger Leverkusen­er hatte zu Karneval 2015 zwei Männer mit insgesamt neun Stichen schwer verletzt – einen von ihnen lebensgefä­hrlich.

- VON SIEGFRIED GRASS

OPLADEN/KÖLN Wie er an Weiberfast­nacht 2015 so ausrasten und zwei Männer mit sieben beziehungs­weise zwei Messerstic­hen lebensgefä­hrlich verletzen konnte, kann sich der Angeklagte selbst nicht erklären. War Alkohol im Spiel, haben ihn die Opfer provoziert? Für die Staatsanwä­ltin und die beiden Anwälte, die als Nebenkläge­r für die beiden 23 und 26 Jahre Opfer gestern am Landgerich­t ihre Plädoyers hielten, ist klar: Es war versuchter Mord in Tateinheit mit vorsätzlic­her schwerer Körperverl­etzung, zu bestrafen mit vier Jahren und neun Monaten Haft. Der Verteidige­r des 31-jährigen Leverkusen­ers hält dagegen höchstens drei Jahre und drei Monate Haft für den gelernten Einzelhand­elskaufman­n für angemessen.

Vorausgega­ngen war in einer Gaststätte an der Humboldtst­raße eine Auseinande­rsetzung der bei- den späteren Opfer mit dem Bruder des Angeklagte­n. Die hatten ihn so stark geschlagen, dass der verletzte Bruders ins Krankenhau­s gebracht werden musste. Die Polizei vor Ort erteilte Platzverwe­ise. Erst anschließe­nd kam es auf der Goethestra­ße zu den schweren Straftaten – als der Bruder des Verletzten von dem Vorfall erfuhr und sich an den beiden Opfern, die bis heute an den Verletzung­en zu leiden haben, rächen wollte. So die Version der Anklage.

Der Verteidige­r sah eine Provokatio­n als Ursache. Dagegen wiederum sprechen die Fakten wie die vielen Messerstic­he. Bis zu zehn Zentimeter tiefe Wunden stellte der Rechtsmedi­ziner fest. Und das durch eine dicke Winterjack­e. Ein Opfer konnte nur durch eine Notoperati­on gerettet werden. Die Vielzahl der Stiche, die zudem mit voller Gewalt ausgeführt wurden, und das anschließe­nde Verhalten des Angreifers sprechen ebenfalls gegen ihn. Er setzte sich einfach in ein Taxi und ließ sich in eine andere Gaststätte bringen. Ohne vorher ins benachbart­e Remigius-Krankenhau­s zu gehen und sich nach dem Gesundheit­szustand seines Bruders zu erkundigen.

Da der 31-Jährige, der verheirate­t und Vater von drei Kindern ist, einen festen Arbeitspla­tz hat, seit dem Vorfall bis auf eine kurze Untersuchu­ngshaft praktisch keine Nachteile zu tragen hatte, schlug sein Verteidige­r vor, dem Mann eine dauerhafte Unterbring­ung in der Justizvoll­zugsanstal­t zu ersparen und statt dessen den offenen Vollzug zu wählen. Den Opfern bot sein Mandant ein Schmerzens­geld von jeweils 5000 Euro sowie 50 mal 200 Euro monatlich an. Und die könne er allerdings nur zahlen, wenn er weiterhin ein Einkommen habe.

Der Prozess wird am Montag fortgesetz­t; dann geht es um den TäterOpfer-Ausgleich. Am Dienstag ist das Urteil der 11. Großen Strafkamme­r zu erwarten.

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