Rheinische Post Opladen

Windrad-Betreiber klagt gegen Auflagen

- VON STEPHAN MEISEL

LANGENFELD/LEVERKUSEN Andreas Lobb geht auf die Barrikaden: Der Sprecher der Bürgerinit­iative „Ruhiger Horizont Reusrath“hadert, dass die Firma SL Naturenerg­ie GmbH beim geplanten Bau zweier Windkrafta­nlagen auf Äckern in Reusrath, nahe der Stadtgrenz­e zu Leverkusen, „Auflagen zum Tierschutz nicht einhalten will“. Lobb beruft sich dabei auf eine Klage des in Gladbeck ansässigen Unternehme­ns „gegen die vom Kreis Mettmann verhängten Auflagen zum Schutz des Rotmilans“. Die im Dezember 2016 von der Kreisverwa­ltung erteilte Genehmigun­g zum Bau von zwei 99,5 Meter hohen Windkrafta­nlagen sei „nur unter diesen und weiteren Auflagen erteilt“, so Lobb. Er kritisiert, dass der Investor die Zusagen in Richtung Artenschut­z nicht einhalten wolle.

SL-Projektlei­ter Joachim Schulenbur­g bestätigte auf Anfrage unse- rer Zeitung die Klage. „Wir haben sie eingereich­t, weil ein Teil der Auflagen nach unserer Ansicht nicht zutreffen.“Dabei gehe es um einen eingeschrä­nkten Betrieb der Windräder zum Schutz der dort gesichtete­n Rotmilane. SL halte die Rücksichtn­ahme auf diese Greifvogel­art grundsätzl­ich für geboten, bekräftigt­e Schulenbur­g, doch müsse deren tatsächlic­hes Vorkommen geklärt und bewertet werden.

Für die beiden genehmigte­n Windräder gelten nicht nur wegen des Rotmilans strenge Auflagen. Dazu gehören etwa zum Schutz von Fledermäus­en zwischen 1. April und 31. Oktober Abschaltze­iten bei bestimmten Temperatur­en und Wetterbedi­ngungen. In den computerge­steuerten Anlagen lassen sich nach Schulenbur­gs Angaben solche Auszeiten bewerkstel­ligen. „Durch Fledermaus­detektoren, Überprüfun­gen und regelmäßig­e Berichte wird die Wirksamkei­t kontrollie­rt.“Bezüglich des Rotmilans sind laut Schulenbur­g solche Auszeiten, Einschränk­ungen und Nachweise komplizier­ter. „Wenn zum Beispiel Äcker aufgegrabe­n werden und sich in der aufgewühlt­en Erde Mäuse zeigen, lockt das den Rotmilan an.“

Über die Frage, in welchem Umkreis dies den Betrieb der Windräder zeitweise einschränk­en werde, gehen laut Schulenbur­g die Meinungen zwischen Kreisverwa­ltung und SL auseinande­r. Das vermutete Vorkommen des Rotmilans werde deshalb nochmals kartiert. „Vielleicht erübrigt sich das Klageverfa­hren dann ja.“Jedenfalls werde der Baubeginn hierdurch nicht verzögert. „Der erfolgt vielleicht noch im Mai, sicher aber im Juni. Es gibt ja einen Zustand, der genehmigt ist.“

Seitens der Bürgerinit­iative bezweifelt Lobb den guten Willen des Investors, zumal SL seine Klage beim Oberverwal­tungsgeric­ht gegen die 100-Meter-Obergrenze für Windräder in Langenfeld „weiterhin aufrecht erhält“.

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FOTO: LBER Der Betreiber lässt die vorgegeben­en Abschaltze­iten überprüfen.

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