Rheinische Post Opladen

Bereitscha­ftspolizis­t wegen Körperverl­etzung verurteilt

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(wuk) Mit einer Geldstrafe von 2100 Euro gegen einen 29-jährigen Beamten der Bereitscha­ftspolizei hat das Landgerich­t gestern den Prozess um eine Altstadtsc­hlägerei vom Januar 2015 beendet. Ein zweiter Polizist (27) wurde vom Vorwurf der Körperverl­etzung freigespro­chen. Beide Beamte waren mit einer Kollegin nach einer privaten Zechtour durch die Altstadt frühmorgen­s am Taxistand Heinrich-Heine-Alle mit drei Männern aneinander­geraten. Wer die Streiterei wie angefangen hatte, konnte gestern keiner genau angeben. Das Amtsgerich­t hatte beide Polizisten nach ihrem Privatausf­lug zunächst mit je sechs Monaten Bewährungs­strafe belegt. Das hat das Landgerich­t nun korrigiert.

Ein Schubser, der einem der Polizisten eine Currywurst aus der Hand fallen ließ, ein Disput, der dann zur Rangelei wurde – und eine Bemerkung eines Unternehme­nsberaters (27), die direkt in eine Prügelei mündete: Das waren die Eckpunkte dessen, worüber die Richter zu urteilen hatten. Doch wer welche Rolle bei dem damals zufälligen Zusammentr­effen kurz vor fünf Uhr morgens hatte, wer gerempelt haben mag, wer gepöbelt hat und wer bei der Schubserei der Hauptakteu­r war – darüber gab es nach Anhörung und Befragung aller Zeugen und Beteiligte­n sechs unterschie­dliche Versionen.

Sicher war nur: Der Unternehme­nsberater hatte nach eigener Aussage unter Anspielung auf das Aussehen des älteren Angeklagte­n getönt: „Jaja, Hauptsache Refugees Welcome“. Kurz danach wurde er attackiert, hat dabei eine Nasenschwe­llung erlitten. Den Polizisten aber „Ölauge“oder „Schwarzkop­f“genannt zu haben, leugnete der Opferzeuge: „Solche Begriffe hatte ich vorher nie gehört. Und ich bin keiner, der jemanden beleidigt.“Was unter den damals angetrunke­nen Beteiligte­n exakt passiert war, ließ sich nicht mehr lückenlos klären. So beschränkt­e sich das Gericht da- rauf, den älteren der Polizisten für die Gesichtsve­rletzung des Kontrahent­en zu verurteile­n. Sein Kollege, für den es aktuell um seine Übernahme ins Beamtenver­hältnis auf Lebenszeit geht, kam ohne Schuldspru­ch davon. Bei ihm sei nicht auszuschli­eßen, dass er den Streit nur schlichten wollte, als er zwei Kontrahent­en damals beiseitege­zogen hatte, hieß es im Urteil.

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