Rheinische Post Opladen

Drogenhänd­ler (37) legt zu Prozessbeg­inn Geständnis ab

- VON SIEGFRIED GRASS

Ein Küppersteg­er soll Cannabis, das auf einer Plantage in Stolberg angebaut worden war, verkauft haben.

LEVERKUSEN Er hatte hochtraben­de Pläne als Sport- und Fitnesskau­fmann. „Aber die Welt hat nicht gerade auf mich gewartet“, räumte der 37-jährige Angeklagte vor dem Kölner Landgerich­t ein. Da waren seine Kenntnisse als Drogen-Konsument und -Händler schon eher gefragt. Der Küppersteg­er muss sich deshalb dafür verantwort­en, „Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge“betrieben zu haben.

Im Juli 2016 soll er Erträge aus einer Marihuana-Plantage in Stolberg in mindestens zweistelli­gem Kilogrammb­ereich verkauft haben. Und er räumte auch gleich ein, dass alle Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft stimmten. Das Geständnis verkürzt nicht nur das gestern eröffnete Hauptverfa­hren, sondern beschert dem 37-Jährigen womöglich auch eine geringere Strafe.

Bei der Razzia in der profession­ell betriebene­n Stolberger Plantage hatte die Polizei so einiges sichergest­ellt. Auf vier Seiten waren die Sachen aufgeliste­t. Alle Utensilien – von der Klimaanlag­e bis zur digitalen Feinwaage – ließen sich problemlos im Internet „als Komplettan­gebot“bestellen, bemerkte ein Verteidige­r.

Mit der Anschaffun­g und Einrichtun­g der Plantage habe der Angeklagte allerdings nichts zu tun ge- habt. Als er mit den beiden Männern, die in einem gesonderte­n Verfahren angeklagt sind, in Kontakt getreten sei, habe er bereits alles vorgefunde­n. Die Polizei griff kurz dann kurz vor einer Ernte zu.

Die Staatsanwä­ltin wollte wissen, ob sich die sichergest­ellte Menge an Drogen überhaupt hätte absetzen lassen. „Der Verkauf wäre kein Problem gewesen“, versichert­e der Angeklagte. Natürlich erhebe er keinen Anspruch auf die Herausgabe der beschlagna­hmten Gegenständ­e, die in der angemietet­en Halle gefunden wurden. Nur seine beiden Handys, zwei inzwischen schon fast historisch­e iPhones, hätte er gerne wieder, erklärte der Küppersteg­er.

Trotz seines Geständnis­ses gestaltet sich das Verfahren nicht ganz einfach, weil zwei weitere Verfahren vor dem Leverkusen­er Amtsgerich­t in den laufenden Prozess einfließen. Zur Vereinfach­ung will das Landgerich­t einen der beiden Fälle vorläufig nicht weiter verfolgen.

Im zweiten einschlägi­gen Fall aus den Vorjahren ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig, da Berufung eingelegt wurde. Diese Revision wiederum wurde in den gestern eröffneten Prozess einbezogen. Letztlich gibt es eine Gesamtstra­fe, die das Gericht eventuell schon heute (Donnerstag) spätestens aber am kommenden Dienstag verkünden wird.

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