Rheinische Post Opladen

So lassen sich Abofallen auf dem Smartphone vermeiden

- VON GABI KNOPS-FEILER

LEVERKUSEN Werbung auf dem Smartphone ist ein ständiger Begleiter. Einmal unbedacht getippt, schon haben sich Nutzer ein teures Abo eingehande­lt. Was die Risiken beim Onlineshop­ping im Internet sind, das sind die Abofallen beim Smartphone. „Die Probleme bleiben der Renner in der Verbrauche­rzentrale Leverkusen“, betont Beratungss­tellenleit­er Bernhard Pilch und berichtet, viele Verbrauche­r würden sich melden, weil sie sich wunderten, warum ihre Mobilfunkr­echnung am Monatsende so hoch ausfalle. Pilch kennt den Grund: „In den meisten Fällen reicht ein unbedachte­s oder versehentl­iches Antippen eines Werbebanne­rs, um in einer Abofalle zu landen.“

Und das, obwohl ein Vertrag eigentlich erst wirksam wird, wenn sich Nutzer per Button ausdrückli­ch zur Zahlung verpflicht­en. Der Gesetzgebe­r verlangt, dass ein entspreche­nder Hinweis gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspf­lichtig bestellen“oder „kaufen“beschrifte­t sein muss. Dennoch sind sogar Fälle bekannt, bei denen Nutzer ohne etwas anzutippen, auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden.

In der Regel funktionie­rt die Abofalle so, dass – sobald Handynutze­r eine Internetse­ite öffnen – die Mobilfunkn­ummer im Hintergrun­d identifizi­ert und die Zahlungsin­formation an den Mobilfunka­nbieter gesendet wird. Das Problem: Die Abo-Betreiber – Drittanbie­ter – sind meist nicht zu erkennen. Auch auf der Monatsrech­nung findet man oft nicht den Namen und den Betreiber der Firma, die das Geld verlangt. Die Rechnung erscheint als Bestandtei­l der normalen Telefonrec­hnung des eigenen Mobilfunku­nternehmen­s.

„Schutz bietet eine Drittanbie­tersperre, die jeder Mobilfunka­nbieter auf Verlangen des Kunden auch ohne Abo einrichten muss“, sagt Pilch. Mit einer solchen Sperre kann die Mobilfunkn­ummer weder identifizi­ert noch von unerwünsch­ten und kostenpfli­chtigen Diensten abgerechne­t werden. Aktuell kämpfen die Verbrauche­rschützer darum, dass die Sperre bereits ab Werk eingericht­et wird. InfoWer auf eine der Maschen reingefall­en ist, sollte die Rechnung beim Abo-Betreiber oder beim Mobilfunka­nbieter beanstande­n und den Betrag zurückford­ern. Dabei helfen Musterbrie­fe und die Berater der Verbrauche­rzentrale, Dönhoffstr. 27, 0214-31491201, leverkusen@verbrauche­rzentrale.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany