Rheinische Post Opladen

Familie will trotz Asyl-Betrugs Anerkennun­g

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MÜNSTER (dpa) Mit einem Betrug fing es an: Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschlan­d ein und stellte einen Asylantrag – als verfolgte Flüchtling­e aus Syrien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennun­g. Die Entscheidu­ng traf die Behörde im schriftlic­hen Verfahren, eine persönlich­e Anhörung gab es nicht.

Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltung­sgericht in Münster verhandelt. Denn der Schwindel flog in der Zwischenze­it auf. Nach dem positiven Bescheid aus Nürnberg kam die Familie in eine Flüchtling­sunterkunf­t ins westliche Münsterlan­d. Gegenüber anderen Flüchtling­en prahlten die ukrainisch­en Staatsange­hörigen, die kein Wort Arabisch sprechen, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.

Das sprach sich bis zum Kreis Borken herum, wie das Verwaltung­sgericht mitteilte. Das Ausländera­mt informiert­e daraufhin das Bundesamt. Mit Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Entscheidu­ng vom 2. März 2015 zurückgeno­mmen. Damit war die Anerkennun­g als Flüchtling­e futsch, der Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidu­ng und beruft sich dabei auf den Vertrauens­chutz. Das Recht zu klagen hat die Familie, wie der Sprecher des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster, Ulrich Lau, betont. „Jeder kann sich gegen einen belastende­n Verwaltung­sakt wehren.“

Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentlich­es Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltung­sgericht Münster ist es aber schon unverfrore­n, dass die Kläger versu- chen, auf die Entscheidu­ng des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e zu pochen. Denn Ausgangspu­nkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauens­schutz berufen.“Chancen räumt er der Familie nicht ein. „Wir müssen abwarten, ob der Kläger noch ein Ass im Ärmel hat. Formfehler oder nicht eingehalte­ne Fristen könnten der Behörde vorgeworfe­n werden.“

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