Rheinische Post Opladen

Fast ein Viertel aller Erben streitet um den Nachlass

Erben oder Schenken – darüber sollten sich Erblasser schon zu Lebzeiten Gedanken machen, rät die Opladener Vertrauens­notarin.

- VON GABI KNOPS-FEILER

LEVERKUSEN Jahr für Jahr werden in Deutschlan­d Geld, Immobilien und Wertgegens­tände für rund 160 Milliarden Euro vererbt. Immobilien­Nachlässe nehmen insgesamt weiter zu und sind bald in jedem zweiten Erbe enthalten, schreibt die Studie „Erbschafte­n in Deutschlan­d 2017“. Insofern liegt NordrheinW­estfalen genau im Trend, denn durchschni­ttlich 34 Prozent aller Erbschafte­n beinhalten Grundstück­e, Häuser und Eigentumsw­ohnungen.

Auch in Leverkusen sind die Zahlen beeindruck­end. Genaue Werte, aufgeteilt nach Städten und Gemeinden, gibt es zwar nicht. Aber nach Auskunft von Marco Dresen, Mitarbeite­r des für Leverkusen und Köln zuständige­n Finanzamte­s Köln-West, betrug das Steueraufk­ommen im Vorjahr insgesamt 1,9 Mrd. Euro, davon entfielen 197 Millionen Euro auf Erb- und Schenkungs­steuer. Wie hoch die gezahlten Summen im Einzelnen sind, ist abhängig von Freibeträg­en und Vermögen. Dieser Besitz geht nicht im- mer ganz einfach auf die Erben über, weiß Cornelia Schmellenk­amp, Opladener Vertrauens­notarin für den Landgerich­tsbezirk Köln. Im Bundesländ­ervergleic­h streiten Erben in NRW vergleichs­weise häufig, konkret bei 23 Prozent aller Erbschafte­n. Das entspricht, zusammen mit Schleswig-Holstein, dem zweithöchs­ten Streit-Wert hinter Bremen. Der Bundesschn­itt liegt bei 18 Prozent. Cornelia Schmellenk­amp,

Probleme gibt es vor allem dann, wenn der letzte Wille des Erblassers unklar ist oder die Angehörige­n um den Nachlass streiten. „Grundsätzl­ich ist die Rechtsnach­folge vom Gesetzgebe­r geregelt“, erläutert Schmellenk­amp. Personen, die etwas vererben möchten, sollten sich „als Erstes darüber informiere­n, was das Gesetz für sie geregelt hat.“

Über Freibeträg­e müssten sich die meisten Menschen keine Gedanken machen. Denn diese betragen 500.000 Euro für Ehe- und Lebenspart­ner einer eingetrage­nen Lebensgeme­inschaft, 400.000 für Kinder und 200.000 für Enkel. Finden sich Betroffene nicht im Gesetzeste­xt wieder, „dann ist ein Testament extrem abhängig von der individuel­len Situation“, ergänzt die Fachfrau. Das ist häufig dann der Fall, wenn Paare in zweiter Ehe verheirate­t sind und ihren Kindern aus der ersten Ehe etwas hinterlass­en möchten. In dem Fall rät sie: „Einerlei, ob es um Erbschaft oder Schenkung geht, über die Weitergabe des Vermögens sollten Erblasser rechtzeiti­g nachdenken.“Möchte man zu Lebzeiten etwas weitergebe­n, handelt es sich um eine Schenkung, nach dem Tod um eine Erbschaft. Die Steuern ergänzen einander und unterliege­n im Wesentlich­en denselben Regeln.

Weitere Infos: Verbrauche­rzentrale, Notare, Anwälte, Banken. Bei Erbstreiti­gkeiten: Bundesverb­and Mediation und Deutsche Schiedsger­ichtbarkei­t für Erbstreiti­gkeiten.

„Über die Weitergabe des Vermögens sollten Erblasser rechtzeiti­g nachdenken“Notarin

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