Rheinische Post Opladen

Wann namentlich abgestimmt wird

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Namentlich­e Abstimmung­en sind im Bundestag für besonders wichtige Entscheidu­ngen üblich. Sie finden statt, wenn eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordnet­en es verlangen.

Namentlich­e Abstimmung­en gab es in der zu Ende gehenden Legislatur­periode etwa zu den verschiede­nen Bundeswehr­einsätzen, zum Freihandel­sabkommen Ceta, zu sicheren Herkunftsl­ändern und zur Sterbehilf­e.

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