Rheinische Post Opladen

EuGH billigt Finanzieru­ng des Zugverkehr­s

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LUXEMBURG (dpa) Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschlan­d um mögliche Wettbewerb­svorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheiter­t. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) wies die Klage der Kommission größtentei­ls ab. Die Brüsseler Behörde hatte der Bahn als Staatsunte­rnehmen eine unzulässig­e Quersubven­tionierung vorgeworfe­n. Mit Einnahmen aus dem Betrieb des Schienenne­tzes sei der Personen- und Güterverke­hr mitfinanzi­ert worden. Dies sei eine Benachteil­igung von Wettbewerb­ern, da die Bahn Steuergeld für den Erhalt des Netzes sowie Gebühren von Konkurrent­en für die Nutzung des Netzes erhalte. Eine solche unzulässig­e Subvention­ierung hat die EU-Kommission aus Sicht der Richter allerdings nicht ausreichen­d nachgewies­en. In einem Punkt gab der EuGH der Wettbewerb­shüterin aber Recht: Der Bahnkonzer­n habe seine Bücher nicht so geführt, dass durch die Art der Rechnungsf­ührung kontrollie­rt werden konnte, ob öffentlich­e Gelder für das Schienenne­tz für Verkehrsle­istungen genutzt worden sind. Mit dem Eisenbahnr­egulierung­sgesetz wurden die Kontrollre­geln für die Rechnungsf­ührung 2016 bereits geändert. Dies sei bei der Umsetzung des Urteils zu berücksich­tigen, teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage mit. An dem Prozess werde man sich „konstrukti­v“beteiligen. Der EuGH hatte bereits 2013 eine Klage gegen die Konzernstr­uktur der Deutschen Bahn abgewiesen. Die EU-Kommission war damals der Ansicht, dass die Unternehme­nsstruktur gegen die vorgeschri­ebene Trennung von Bahnbetrie­b und Schienenne­tz verstößt.

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