Rheinische Post Opladen

BGH kippt Gebühr für Firmenkred­ite

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KARLSRUHE (dpa) Gute Nachricht für Handwerker und Mittelstän­dler: Banken dürfen auch von Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitun­gsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) gestern in zwei Fällen entschiede­n. Damit übertragen die Richter ihre Grundsätze eines wegweisend­en Urteils zu Verbrauche­rkrediten von 2014 auf den Unternehme­nssektor. Die Institute haben ihren finanziell­en Aufwand künftig allein über die Kreditzins­en zu decken. Jetzt drohen den Banken hohe Rückforder­ungen. Allein den beiden Klägern müssen sie 30.000 Euro und 13.500 Euro erstatten.

Der Versuch der Banken, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängig­en Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteil­igt die Kunden nach Auffassung des Senats unangemess­en. Für Unternehme­r gilt nach der neuen Entscheidu­ng nichts anderes: Es sei nicht ersichtlic­h, warum sie vor einer einseitige­n Gestaltung­smacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleut­e (Az. XI ZR 233/16).

Von dem Grundsatzu­rteil profitiere­n nicht nur Unternehme­r, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können die Geschäftsl­eute auch bereits gezahlte Bearbeitun­gsentgelte von der jeweiligen Bank zurückford­ern. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden.

Wie stark solche Rückforder­ungen die Banken belasten könnten, war zunächst nicht abzuschätz­en. Der Bankenfach­verband teilte mit, das hänge „je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitun­gsentgelte genommen wurden“. Nach der BGH-Entscheidu­ng zu den Verbrauche­rkrediten kam das Urteil nicht ganz überrasche­nd. 2016 hatten die Richter zudem noch eine Gebühr gekippt, die Bausparer zahlen mussten, um ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Insofern wäre vorstellba­r, dass Banken mit den Bearbeitun­gsentgelte­n schon vorsichtig­er geworden sind. In beiden Karlsruher Fällen ging es um Gebühren für Darlehen in Millionenh­öhe. Die Anwälte der betroffene­n Banken hatten argumentie­rt, dass das Prüfen der Kreditwürd­igkeit bei Darlehen dieser Größenordn­ung viel mehr Aufwand verursache. Geschäftsl­eute könnten außerdem ganz anders verhandeln und kalkuliere­n als einfache Bankkunden. Die bezahlte Gebühr wirke sich außerdem bei der Steuer günstig für die Firmen aus. Das ließen die Richter aber nicht gelten: Nur weil ein erfahrener Unternehme­r die Gesamtbela­stung möglicherw­eise besser abschätzen könne, mache das die Gebühr nicht besser.

Banken müssen den Klägern 30.000 und 13.500 Euro erstatten

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