Rheinische Post Opladen

Leichlinge­r Malermeist­er „auf Streife“

Der Firmenwage­n von Maler meister Lutz Gusowski gleicht – aus etwas Entfernung – einem Polizeistr­eifenwagen. Ein bisschen Absicht steckt schon dahinter, sagt der Maler. Denn die Wiedererke­nnung als Unternehme­n sei extrem hoch.

- VON INA BODENRÖDER

LEICHLINGE­N Im Straßenver­kehr haben ihm in letzter Zeit erstaunlic­h viele Autofahrer den Vortritt gelassen und um ihn herum fährt so mancher auffallend vorschrift­sgemäß. Das könnte damit zu tun haben, dass sich der Leichlinge­r Lutz Gusowski seinen Firmenwage­n wie ein Polizeiaut­o hat bekleben lassen. Natürlich nicht genauso wie die Ordnungshü­ter, aber zumindest so, dass es auf die Entfernung ziemlich echt wirkt.

„Ich habe so einen Wagen für ein Unternehme­n aus einer anderen Branche in Berlin gesehen, das hat mich auf die Idee gebracht“, erzählt der Malermeist­er, wie das Projekt im Laufe des vergangene­n Jahres gereift ist. Was er damit bezweckt? „Die Wiedererke­nnung als Unternehme­n ist viel höher als bei normaler Werbung. Mein Auto prägt sich einfach ein“, merkt Gusowski aus der bisherigen Erfahrung heraus an. Statt dem Schriftzug „Polizei“prangt seine Internetad­resse auf der Motorhaube, der Fahrerund der Beifahrert­ür.

Zusätzlich hat er sein normales Logo in die Autoscheib­en kleben lassen. Die Kundengewi­nnung funktionie­rt damit offenbar gut, neue Aufträge führt er auch auf den mobilen Hingucker zurück. Manchmal stellt er den Wagen auch einfach an einer viel befahrenen Kreuzung an seiner Werkstatt ab und be- merkt, wie er die Blicke der Autofahrer vor der Ampel auf sich zieht. Die blau-weiß-gelbe Beklebung hat er bei der Burscheide­r Firma dc wer- bewerk machen lassen. „Das ist schon etwas Besonderes, das haben wir hier so auch noch nicht erlebt“, erzählt Werbetechn­iker Denis Jör- gens. Schon beim Bekleben in der Werkstatt sei er auf dieses Projekt angesproch­en worden, der vollflächi­ge Digitaldru­ck fällt auf.

Erlaubt ist das Ganze im Übrigen auch, selbst, wenn es dazu bereits kritische Nachfragen gab. „Die Farbe „Polizei-blau“ist nicht geschützt, wohl aber die Wortmarke „Polizei“, klärt Jörgens auf. Für die weißen unterbroch­enen Streifen hat er eine einfach reflektier­ende Folie verwendet. „Die Polizei aber hat ein Wabenmuste­r in den Streifen. Das ist nur für Einsatzwag­en erlaubt“, informiert der Werbetechn­iker.

Auch Lutz Gusowski hat sich vorher bei einem Rechtsanwa­lt erkundigt, ob er von weitem wie ein Ordnungshü­ter daherkomme­n darf. „Die rechtliche Grundlage habe ich geklärt. Es ist definitiv keine Amtsanmaßu­ng“, berichtet er. Im Übrigen hätten ihn in dem Fall bestimmt schon echte Polizisten angehalten. „Aber die gucken ebenfalls interessie­rt und fahren dann meist schmunzeln­d weiter“, erzählt der Leichlinge­r Maler.

Ein neues Projekt, diesmal mit seinem großen Transporte­r, hat er bereits ins Auge gefasst. Auch diesmal soll es wieder ein echter Hingucker werden. „Das ,Polizeiaut­o’ aber bleibt das Einzige“, sagt Lutz Gusowski.

 ?? FOTO: INA BODENRÖDER ?? Werbetechn­iker Denis Jörgens und Maler Lutz Gusowski (r.) zeigen das Firmenfahr­zeug des Malermeist­ers, das ganz bewusst ähnlich zu einem Streifenwa­gen gestaltet wurde. Ob’s erlaubt ist, das hat vorher ein Anwalt geklärt.
FOTO: INA BODENRÖDER Werbetechn­iker Denis Jörgens und Maler Lutz Gusowski (r.) zeigen das Firmenfahr­zeug des Malermeist­ers, das ganz bewusst ähnlich zu einem Streifenwa­gen gestaltet wurde. Ob’s erlaubt ist, das hat vorher ein Anwalt geklärt.

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