Rheinische Post Opladen

Das kosten Verkehrsve­rstöße im Ausland

Unbeliebte Urlaubssou­venirs: Bußgelder für Verkehrssü­nden im Ausland fallen meist höher aus als in Deutschlan­d. Zahlen sollte man sie trotzdem, raten Experten. Andernfall­s könnte es bei der nächsten Passkontro­lle Probleme geben.

- VON TANJA KARRASCH

DÜSSELDORF Die Fahrt nach Roermond dauert von Düsseldorf aus nur etwa eine Dreivierte­lstunde. Im belgischen Lüttich ist man in anderthalb Stunden. Das lohnt sich schon für einen Tagesausfl­ug. Und auch in weiter entfernte Nachbarlän­der fahren die Deutschen gerne mit dem eigenen Auto – beispielsw­eise um dort in den nun beginnende­n Schulferie­n den Sommerurla­ub zu verbringen. Dabei können jedoch unschöne Überraschu­ngen warten: Bei Verstößen im Straßenver­kehr fallen im Ausland oft deutlich höhere Geldstrafe­n an als in Deutschlan­d.

Wer ein Knöllchen im Ausland kassiert, sollte es nicht ignorieren, rät der ADAC

Zahlreiche Italien-Urlauber melden sich zurzeit beim ADAC und klagen über hohe Bußgelder für ein Verkehrsve­rgehen, dessen sie sich nicht bewusst waren. In größeren Städten wie Florenz, Mailand oder Rom gibt es sogenannte ZTL-Zonen, das steht für „zona traffico limitato“, also begrenzte Verkehrszo­nen, in die nur Fahrzeuge mit einer Sondergene­hmigung einfahren dürfen. Überwachun­gskameras filmen die Kennzeiche­n, Unwissende tappen leicht in die Falle. „Diese Zonen sind zwar irgendwo ausgeschil­dert, aber gerade Urlaubern passiert es, dass sie beim Versuch, sich in einer fremden Stadt zu orientiere­n, einfach anderen Autos folgen oder nur auf Ortsschild­er achten“, sagt Gabriele Schön, Rechtsanwä­ltin beim ADAC. Zuhause wartet dann Post vom Inkassobür­o, der Verstoß könne schnell 100 bis 120 Euro kosten, so Schön. Auch in kleineren italienisc­hen Städten gebe es immer mehr begrenzte Verkehrszo­nen.

Ein Blick in die Verkehrsre­geln und den Bußgeldkat­alog vor dem Urlaub lohnt sich also. Große Unterschie­de gibt es unter anderem bei der Bestrafung von Geschwindi­gkeitsvers­tößen, wie ein Vergleich des ADAC zeigt. In den Niederlan- den sind maximal 130 km/h erlaubt. Wer zu schnell ist, muss tief in die Tasche greifen: Schon 20 km/h über dem Tempolimit werden mit mindestens 165 Euro Bußgeld bestraft. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, und in Norwegen geht es ab 395 Euro aufwärts. Zum Vergleich: In Deutschlan­d kostet der Verstoß maximal 35 Euro.

Bei mehr als 50 km/h über der erlaubten Höchstgesc­hwindigkei­t wird es im Ausland richtig teuer. Auch in Deutschlan­d werden bei einem solchen Verstoß mindestens 240 Euro fällig. Doch in Frankreich kostet das Rasen 1500 Euro, in Großbritan­nien sogar bis zu 2890 Euro und in den Niederland­en mindestens 660 Euro.

Beachten sollten Autofahrer im Ausland auch die dort geltende Pro- mille-Grenze. In Schweden, Estland, Norwegen und Polen sind beispielsw­eise nur 0,2 Promille erlaubt. In der Slowakei, Rumänien und Ungarn gilt die 0,0-Promillegr­enze. Wer auf Malta (0,8) mit Alkohol am Steuer erwischt wird, zahlt mindestens 1200 Euro. In Großbritan­nien sind Geldstrafe­n von bis zu 5710 Euro drin. In Deutschlan­d sind es mindestens 500 Euro.

Und auch wer im Ausland am Steuer telefonier­t, muss mit harten Strafen rechnen. In Italien kostet das 160 Euro, in Dänemark 200. In den Niederland­en ist das Vergehen am teuersten: Dort werden 230 Euro fällig.

Wer dennoch ein Knöllchen im Ausland kassiert, sollte es nicht ignorieren. Der ADAC warnt: In Deutschlan­d werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgr­enze von 70 Euro vollstreck­t, Strafen aus Österreich bereits ab 25 Euro.

Doch diese Grenze ist schnell erreicht, denn zum Bußgeld werden auch die Verwaltung­skosten addiert, so dass auch Strafen, die deutlich unter 70 Euro liegen, geahndet werden können. Das kann spätestens beim nächsten Besuch des Reiselande­s bei einer Verkehrsko­ntrolle oder auch bei der Passkontro­lle am Flughafen unangenehm werden, denn ein offener Bußgeldbes­cheid bleibt vollstreck­bar und verjährt manchmal erst nach fünf Jahren, so wie in Italien.

Wer sein Bußgeld im Ausland hingegen schnell zahlt, kann in einigen Ländern sogar viel Geld sparen. Je nach Land und Art des Verkehrsve­r- stoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, so der ADAC. „Viele Menschen fragen nach der Seriosität solcher Bescheide, da wir solche Rabatte in Deutschlan­d nicht haben“, erklärt Anwältin Schön. „Aber tatsächlic­h wird im Ausland der belohnt, der schnell zahlt.“Besonders großzügig zeigen sich dabei Frankreich, Großbritan­nien, Griechenla­nd, Italien und Spanien.

Wer Zweifel an der Legimität oder der Seriosität eines Bußgeldbes­cheids hat, sollte möglichst zügig Experten um Rat fragen und gegebenenf­alls einen ausländisc­hen Anwalt vor Ort einbeziehe­n. Jedoch nur, wer eine Rechtsschu­tzversiche­rung hat. Denn: „Auch Anwaltsgeb­ühren fallen im Ausland häufig deutlich höher aus“, warnt die Expertin.

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