Rheinische Post Opladen

20-Jähriger wirft Messer nach Freundin – Bewährung

- VON TOBIAS BRÜCKER

OPLADEN Weil sich ein 20-Jähriger im August des vergangene­n Jahres in der Opladener Bahnhofsst­raße mit seiner rund ein Jahr jüngeren Freundin wegen eines vermeintli­chen Handydiebs­tahls stritt und sie im Zuge dessen mit einem kleinen Messer bewarf, musste sich der Leverkusen­er nun vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

Zudem sei er im Zeitraum vom 10. bis zum 13. Juni mit einem Komplizen zweimal ins Gebäude eines Kölner Unternehme­ns eingebroch­en, so die Anklage. Dabei habe er unter anderem zwei Laptops, ein Radio und eine Geldkasset­te, in der sich ein kleiner Geldbetrag befand, erbeutet.

Nach kurzer Zeit ließ sich der 20Jährige ein, gab sowohl den Einbruch als auch den Vorwurf des Messerwurf­s zu. Allerdings habe er das Handy des Opfers nicht eingesteck­t und sich zudem vom Tatort entfernen wollen, lief doch eine offene Bewährungs­strafe. Er sei jedoch festgehalt­en und durch das spätere Opfer geschlagen worden – woraufhin er die körperlich­e Auseinande­rsetzung erwiderte. „Ich bereue es, das Messer geworfen zu ha- ben“, gab der Angeklagte zu, „es hätte ernsthaft jemand verletzt werden können.“

Das Opfer selbst konnte sich nahezu an keine Einzelheit­en mehr erinnern. Schließlic­h hatten alle handelnden Personen – die Anzahl schwankte zwischen vier und acht – reichlich Alkohol zu sich genommen. Die Aussage des Mädchens machte den 20-jährigen Beschuldig­ten merklich rasend, auch wenn er sich zusammenri­ss – und so bat er schließlic­h um eine Unterbrech­ung.

Es war das erste Mal, dass das gesundheit­liche Problem des 20-Jäh- rigen, der Impulse nur schwer kontrollie­ren kann, zutage trat. Eine Therapie scheiterte bisher offenbar an der nötigen finanziell­en Unterstütz­ung und der Bürokratie. Mehrfach hatten sich alle Beteiligte­n um einen Platz in einer Klinik bemüht – vergebens.

Die neuerlich aufgenomme­ne Befragung des Opfers ergab keine weiteren Erkenntnis­se. Wichtige Neuigkeite­n erfuhr das Gericht jedoch hinter verschloss­enen Türen, als Psychiater, Bewährungs- und Jugendgeri­chtshilfe die Lebensumst­ände des Angeklagte­n darlegten. Die Staatsanwa­ltschaft führte ba- sierend auf diesen Kenntnisse­n aus, die ausstehend­e Bewährungs­strafe könne nach Jugendstra­frecht von sechs auf zehn Monate erhöht werden, habe er sich doch lange straffrei geführt und zudem feste Strukturen entwickelt. Die Verteidigu­ng argumentie­rte: „Eine Haftstrafe würde jedwede Motivation zerstören. Es ist ein Pflänzchen gewachsen.“

Und so urteilte das Gericht wie beantragt, für eine richterlic­h angeordnet­e Therapie reichte der Tatvorwurf nicht. Allerdings werde nunmehr über den Landesverb­and ein Therapiepl­atz gesucht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany