Rheinische Post Opladen

EuGH kippt Fluggastda­ten-Abkommen

Die Vereinbaru­ng zwischen Kanada und der EU greife zu stark ins Private ein.

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LUXEMBURG (dpa) Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastda­ten gestoppt. Die Luxemburge­r Richter entschiede­n, dass mehrere der vorgesehen­en Bestimmung­en nicht mit den von der EU anerkannte­n Grundrecht­en vereinbar sind.

Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebe­ns ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbe­zogener Daten dar, heißt es in ihrem Gutachten. Zur Bekämpfung terroristi­scher Straftaten und grenzüberg­reifender schwerer Kriminalit­ät seien zwar Eingriffe möglich. Im vorliegend­en Fall beschränkt­en sich diese aber nicht auf das absolut notwendige Maß. Zudem seien Bestimmung­en zum Umgang mit Daten nicht präzise genug.

Konkret nennen die Richter die geplante Ermächtigu­ng Kanadas, europäisch­e Fluggastda­ten auch ohne konkreten Anlass für fünf Jahre zu speichern sowie die vorgesehen­e Übermittlu­ng von Informatio­nen, aus denen sich „die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophi­sche Überzeugun­gen oder die Gewerkscha­ftszugehör­igkeit“ableiten lassen. Zu den Fluggastda­ten können neben Kontakt-, Reise- und Zahlungsin­formatione­n auch Daten zu Ernährungs­gewohnheit­en oder dem Gesundheit­szustand zählen.

Für Datenschüt­zer ist die Entscheidu­ng ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherun­g, Nutzung und Verarbeitu­ng sensibler Daten zu weit geht. Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen nun überarbeit­en müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Austra- lien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastda­tenspeiche­rung noch einmal auf den Prüfstand müssen.

Die Prüfung, ob das EU-KanadaAbko­mmen mit Unionsrech­t vereinbar ist, hatte das Europäisch­e Parlament in Auftrag gegeben. Es war von den Mitgliedst­aaten zuvor gebeten worden, ihm zuzustimme­n.

Mit Blick auf die nun notwendige Überarbeit­ung des Abkommens fordern die Richter eine präzisere Definition der zu übermittel­nden Daten. Zudem sollen Reisende ein Informatio­nsrecht haben, wenn ihre Daten verwendet oder weitergege­ben werden. Für Prüfverfah­ren sollen darüber hinaus ausschließ­lich Datenbanke­n verwendet werden dürfen, die im Zusammenha­ng mit der Bekämpfung des Terrorismu­s und grenzüberg­reifender schwerer Kriminalit­ät betrieben werden. Über die Einhaltung der Regeln wird nach dem EuGH-Urteil eine unabhängig­e Kontrollst­elle wachen müssen. Die Bundesregi­erung ließ offen, ob das Urteil Auswirkung­en auf andere derartige Vereinbaru­ngen hat.

Zu den Fluggastda­ten können auch Angaben zu Ernährungs­vorlieben oder der Gesundheit zählen.

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