Rheinische Post Opladen

Rabiater Fahrgast erhält Bewährungs­strafe

Amtsgerich­t verurteilt 59-Jährigen wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Die Gewaltatta­cke eines Rheinbahn-Passagiers (59) hätte für einen Busfahrer der Linie 733 im Oktober 2016 tödlich enden können. Das stellte ein Amtsrichte­r gestern im Prozess gegen den rabiaten Fahrgast fest. Und doch hatte die Staatsanwa­ltschaft den Angriff auf den Busfahrer (52) mit einem langen Schraubend­reher nicht als Tötungsver­such gewertet und angeklagt, sondern war nur von einer versuchten gefährlich­en Körperverl­etzung ausgegange­n. Also beschränkt­e sich der Richter darauf nun im Urteil. Der geständige Täter wurde nach 20 Vorstrafen zu 14 Monaten Bewährungs­strafe verurteilt.

Er habe schon bei der Abfahrt des Busses am Mörsenbroi­cher Weg „eine rote Wolke um sich gehabt“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidige­r vortragen. Als sich dann (nach etlichen Vorstrafen, auch wegen Schwarzfah­rten) noch ein Disput mit dem Busfahrer um die Gültigkeit seines Tickets ergab, hatte der Angeklagte den Rheinbahne­r angeherrsc­ht: „Willst Du sterben? Ich werde Dich töten!“Der Busfah- rer gestern im Zeugenstan­d: „Also habe ich die Handbremse angezogen, bin vom Sitz aufgestand­en und hab‘ gesagt: ‚Ok, bring‘ mich um!’“

Doch da zog der Angeklagte, wie er zugab, einen 20 Zentimeter langen Schraubend­reher, habe damit vor dem Fahrer herumgefuc­htelt. Der Fahrer erzählte allerdings: „Er versuchte, damit in meine Bauchgegen­d stechen, ich konnte seine Hand aber festhalten“– und die Waffe nach kurzem Gerangel dem Angeklagte­n abnehmen. „Ein solcher Schraubend­reher ist durchaus geeignet, tödliche Verletzung­en bei- zubringen“, merkte der Richter an. Und da beim Angeklagte­n danach nur geringe Reste von Rauchgiftk­onsum festgestel­lt worden sind, sah der Richter keinen Grund, an dessen Schuldfähi­gkeit zu zweifeln.

Der 59-Jährige hatte sich schon vor dem Prozess um ein Anti-Aggressivi­täts-Training bemüht. Also entließ der Richter ihn mit 14 Monaten Bewährungs­strafe für frühere Schwarzfah­rten und den Angriff auf den Busfahrer. Als Auflage muss der Angeklagte das Training durchstehe­n. Zudem soll er 100 Stunden Sozialarbe­it leisten.

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