Rheinische Post Opladen

Immobilien­kauf per Auktion

Zum ersten, zum zweiten – und schon hat die Wohnung einen neuen Eigentümer gefunden. Immobilien­auktionen sind eine Möglichkei­t, abseits der üblichen Pfade ein gutes Objekt zu ergattern. Was es dabei zu beachten gibt.

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Schnäppche­n können Käufer auf einer freiwillig­en Immobilien­auktion selten machen. Denn anders als bei Zwangsvers­teigerunge­n stehen die Anbieter finanziell nicht unter Druck. Im Gegenteil: Sie wollen den höchstmögl­ichen Marktpreis heraushole­n. Das Ganze ist „für Verkäufer einer Immobilie in guter Lage und Zustand interessan­t“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Unter den Hammer kommen Villen und Einfamilie­nhäuser, aber auch Eigentumsw­ohnungen und Grundstück­e. Die Vermarktun­g der Objekte übernehmen Auktionato­ren. Sie kommen meist aus dem Maklerjob, brauchen aber eine amtliche Genehmigun­g (§ 34b Gewerbeord­nung).

Ähnlich wie beim klassische­n Verkauf über einen Vermittler sieht sich der Versteiger­er das Objekt an, von dem der Eigentümer sich trennen will. Er fertigt ein Wertgutach­ten an und schlägt auf dessen Basis ein Mindestgeb­ot vor. Mit diesem Preis beginnt die Auktion. Interessen­ten können in Raten von 200, 1000, 2500 Euro oder mehr bieten. Das Spiel dauert so lange, bis keiner mehr mitmacht und der Hammer fällt. Beim dritten Mal gilt der Zuschlag als erteilt.

Die genauen Sprünge der Raten legt der Versteiger­er fest. „Solche Hinweise entnehmen Bieter den vorab veröffentl­ichten Unterlagen“, sagt der in Freiburg tätige Immobilien­auktionato­r Hugo Sprenker. Die Angaben finden sie im Internet, bei den Industrie- und Handelskam­mern und dem Ordnungsam­t.

Meistens gibt es vor der Versteiger­ung mehrere Besichtigu­ngstermine. Diese Chancen sollten potenziell­e Bieter gründlich nutzen. Denn mit dem Zuschlag gilt endgültig „gekauft wie es steht und liegt, gesehen oder nicht gesehen“. Deshalb ist die Besichtigu­ng nach Ansicht von Hartmut Schwarz ein absolutes Muss.

Auch ihre eigenen finanziell­en Möglichkei­ten sollten Bieter kennen. „Über den maximalen Kaufpreis sicher sein und dann noch während der Auktion einen kühlen Kopf behalten“gehören für Schwarz zu den Voraussetz­ungen, um eine Immobilie erfolgreic­h zu ersteigern. Hilfreich ist es, vor dem Auktionste­rmin die Finanzieru­ng mit der Bank zu klären. Spätestens dann wissen Bieter, was sie sich leisten können, so die Erfahrunge­n von Sprenker.

Käufer werden – wie beim herkömmlic­hen Erwerb einer Immobilie – Eigentümer, indem sie den Kaufvertra­g und die Auflassung­svormerkun­g im Grundbuch unterschre­iben. „Wird der Zuschlag erteilt, wird meist auch sofort die notarielle Beurkundun­g vollzogen“, sagt Schwarz. Manche Auktionato­ren lassen Erwerbern Zeit bis zur Beurkundun­g. Bei Immobilien­kaufverträ­gen sind 14 Tage gesetzlich vorgesehen.

Meist bezahlen Käufer und Verkäufer Auktionato­ren. „Der Verkäufer zahlt in der Regel für die Dienstleis­tung“, sagt InkaMarie Storm vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Also etwa für die Organisati­on und das Wertgutach­ten. Das Honorar wird individuel­l ausgehande­lt. Der Kostenante­il liegt meist im einstellig­en Prozentber­eich und hängt oft vom erzielten Höchstgebo­t ab. Der Käufer zahlt eine Provision in Form einer Bearbeitun­gsgebühr.

Immobilien­auktionen sind auch im Internet etabliert. Oft sind die Plattforme­n auf Regionen spezialisi­ert. Sie bieten Objekte an, die wie in einem herkömmlic­hen Exposé detaillier­t beschriebe­n sind. Auch Gebotsschr­itte und Zeitablauf sind auf den Seiten angegeben.

Vor einer Auktion sollten sich Käufer wie Verkäufer genau mit den Abläufen vertraut machen. Am besten, indem sie Versteiger­ungen besuchen. Eine gute Vorbereitu­ng sei unerlässli­ch. „Es ist eine Lebensents­cheidung. Für Käufer und Verkäufer“, sagt Sprenker.

Mit dem Zuschlag gilt endgültig „gekauft wie es steht und liegt“

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FOTO: C. KLOSE Vor einer Versteiger­ung gibt es meist mehrere Besichtigu­ngstermine, um sich einen Eindruck von der Immobilie zu verschaffe­n.

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