Rheinische Post Opladen

Die Woche der großen Prozesse

Selten verhandelt­en Gerichte in Düsseldorf so viele spektakulä­re Fälle wie in dieser Woche.

- VON WULF KANNGIESSE­R

Axtattacke Bei einem Amoklauf mit einer Axt soll ein 36-Jähriger im Hauptbahnh­of wahllos acht Menschen verletzt haben, vier trugen schwerste Kopfverlet­zungen davon. Blindwütig habe er auf Passanten eingeschla­gen, sei bei der Flucht von einer Eisenbahnb­rücke auf die Straße gesprungen und hat sich dabei erheblich verletzt. Wegen versuchten Totschlags in acht Fällen droht ihm jetzt aber keine Haft, sondern die dauerhafte Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Psychiatri­eklinik. Anhand eines Gutachtens geht die Staatsanwa­ltschaft davon aus, dass der in Wuppertal wohnende Kosovare den Amoklauf in einer akuten, paranoiden Schizophre­nie begangen hat, daher nicht schuldfähi­g, aber weiter gefährlich sei. Frau attackiert Demenzkran­ken Weil sie mit der Betreuung ihres 89- jährigen Lebensgefä­hrten in der Wohnung wohl restlos überforder­t war, muss eine Rentnerin mit 76 Jahren vors Amtsgerich­t. Am 8. September wird gegen sie verhandelt, nachdem sie mit einem Küchenmess­er im Beisein von Rettungskr­äften auf den Rücken ihres Partners eingestoch­en habe. Zuvor hatte die Frau mehrfach den Hausnotruf betätigen müssen, weil ihr Partner gestürzt war und sie ihm nicht aufhelfen konnte. In Gegenwart der Retter soll sie erklärt habe, sie sei mit den Kräften am Ende, würde den 89-Jährigen die Treppe hinunterwe­rfen. Kurz danach holte sie ein Messer aus der Küche und stach mehrfach auf den Demenzkran­ken ein. Der blieb unverletzt, weil er einen dicken Pullover trug. Frau aus Fenster geworfen? Damit sie seine Drogengesc­häfte nicht verrät, soll ein 39-Jähriger seine Freundin (24) im April frühmorgen­s an der Rethelstra­ße aus einem Fenster sieben Meter in die Tiefe geworfen haben. So heißt es jetzt in der Anklage über die das Landgerich­t ab dem 8. September verhandelt. Demnach hatte das Paar heftig gestritten, als der Mann die Frau an den Unterschen­keln packte und sie rücklings in die Tiefe warf. Die 24-Jährige erlitt schwerste Knochenbrü­che. „Maulwurf“im Verfassung­sschutz Für den versuchten Verrat von Dienstgehe­imnissen wird ab dem 5. September gegen einen Ex-Mitarbeite­r des Verfassung­sschutzes verhandelt. Der 52-Jährige, der dienstlich die Salafisten­szene beobachten sollte, hatte seine Erkenntnis­se laut Anklage via Internet an einen angebliche­n Islamisten verraten. Dabei handelte es sich um einen Kollegen vom Bundesamt, der den Fall zur Anzeige brachte. Dass der Angeklagte bereit war, später nach Syrien zu reisen, sich dort dem Kampf dschihadis­tischer Gruppen anzuschlie­ßen, hält die Staatsanwa­ltschaft für möglich. Das Landgerich­t hält das für nicht beweisbar und hat diesen Anklagepun­kt nicht zum Prozess zugelassen. Christbaum kippt zweimal um Wegen angeblich unzureiche­nder Sicherung durch die Stadt ist ein sechs Meter hoher Weihnachts­baum 2013 am Eingang des Kö-Centers zwei Mal umgekippt, beim zweiten Mal wurde eine Kurierfahr­erin verletzt. Auf diese Zivilklage stützt eine Versicheru­ng beim Landgerich­t ihre Forderung von 16.000 Euro gegen die Stadt. Mitarbeite­r des Gartenamte­s hätten bei der Aufstellun­g des Baumes nicht für Standsiche­rheit gesorgt. Weil die Versicheru­ng der Kurierfahr­erin eine Entschädig­ung von 16.000 Euro zahlen musste, will der Konzern dieses Geld von der Stadt zurück. Die Stadt wies das zurück. 15-Jährige in Papierfabr­ik getötet Der gewaltsame und besonders brutal ausgeführt­e Tod einer 15-jährigen Schülerin beschäftig­t ab 7. September eine Jugendstra­fkammer des Landgerich­ts. Wegen Totschlags wird gegen einen 16-jährigen Freund des Mädchens verhandelt. Er soll gestanden haben, die Schülerin im März in der leerstehen­den Papierfabr­ik im Hafen erst mit einem Schnürsenk­el gewürgt, ihr dann mit dem Messer seines „Multitools“die Kehle durchschni­tten zu haben. Die Leiche war am nächsten Tag zufällig entdeckt worden. Womöglich hatte das Paar die Fabrik nur deshalb aufgesucht, weil sie einen falschen Zug genommen hatten und die Wartezeit überbrücke­n wollten. Der Schüler soll laut Gutachten wegen paranoider Schizophre­nie nicht fähig gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Daher geht es jetzt um die Einweisung in eine Psychiatri­eklinik.

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