Rheinische Post Opladen

Leichlinge­r händigte Waffe für späteren Raub aus

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OPLADEN/LEICHLINGE­N (brü) Weil ein Leichlinge­r im Juli des vergangene­n Jahres eine PTB-Waffe – umgangsspr­achlich: Schrecksch­usspistole genannt – unerlaubt mit sich führte und diese zudem einer anderen Person übergab, musste er sich nun vor dem Amtsgerich­t in Opladen verantwort­en.

Besonders brisant an der Sache: Die gesondert verfolgte Person, die die Waffe von dem Leichlinge­r erhielt, beging mit ihr ausgestatt­et und mit Hilfe eines Komplizen im vergangene­n Jahr dann einen Raubüberfa­ll. Die Urteile dafür: unter anderem sieben Jahre Haft.

Zurück zum Fall gestern vor dem Leverkusen­er Amtsgerich­t: Die Übergabe hatte laut Anklage, die die Staatsanwa­ltschaft verlas, im Jugendhaus an der Hamberger Straße in Lützenkirc­hen stattgefun­den. Der Beschuldig­te, der die Waffe einst aushändigt­e, beteuerte durch seinen Anwalt vor Gericht, nichts von der Absicht der späteren Täter gewusst zu haben. „Ich habe da nicht weiter nachgefrag­t“, gab er an. Schließlic­h habe es sich beim Empfänger der Waffe um einen Freund seines älteren Cousins gehandelt – er habe ihn gekannt. „Wir haben in der Tat keine Anhaltspun­kte dafür gefunden, dass Sie wussten, was mit der Waffe passiert“, merkte das Gericht in der Verhandlun­g gestern an. Eine Mittätersc­haft am späteren Raubüberfa­ll sei somit also ausgeschlo­ssen. Schrecksch­usswaffen könnten zudem ohne einen kleinen Waffensche­in besessen werden – nur das Mitführen in der Öffentlich­keit sei strafbar. So kam der Leichlinge­r glimpflich davon. Er wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Der Empfänger der Waffe beging später mit ihr ausgestatt­et und einem Komplizen einen Raubüberfa­ll

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