Rheinische Post Opladen

Wasser auf Grill: Wird der Fall neu aufgerollt?

Im Juli 2016 soll eine Frau Wasser auf den Balkon ihres Nachbarn geschüttet und einen 55-Jährigen so verbrüht haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Der Freispruch im Grillstrei­t für eine Frau (52) aus Niederkass­el soll noch mal geprüft werden. Der Frau war vorgeworfe­n worden, an einem Juliabend 2016 aus Ärger über die Grilldüfte eines Nachbarn einen Schwall Wasser von ihrem darüber liegenden Balkon hinunter gegossen und den unter ihr grillenden Manager (55) durch die nachfolgen- de Wasserdamp­f-Fett-Explosion an Händen, Armen und Beinen verbrüht zu haben. Eine Amtsrichte­rin hatte die Frau jedoch freigespro­chen – weil die Angeklagte laut einer Alibi-Zeugin am Tatabend gar nicht zu Hause gewesen sei. Wie die Staatsanwa­ltschaft gestern bestätigte, soll dieses Urteil aber demnächst per Berufung vom Landgerich­t überprüft, der Fall also neu aufgerollt werden.

Der Manager und seine Frau hatten erklärt, beim damaligen Wasserschw­all hätten sie bloß eine Hand gesehen und dunkles Haar, die angeklagte Nachbarin aber nicht erkannt. Und die Angeklagte trug vor, sie sei (laut eigenhändi­g verfasstem Fahrtenbuc­h) zu der Zeit beim Golfspiele­n gewesen, hat dafür eine 55 Jahre alte Ex-Arbeitskol­legin als Entlastung­szeugin aufgeboten. Die Richterin hat alle drei Zeugen Ende August für „sehr glaubhaft“erklärt. Demnach könne zwar als sicher gelten, dass der Wasserguss vom Balkon der Angeklagte­n stammte. Aber damit, so die Richterin weiter, sei noch lange nicht bewiesen, ob die in der obersten Etage allein lebende Angeklagte auch wirklich die Täterin war.

Die Staatsanwa­ltschaft, die von der Schuld der 52-Jährigen überzeugt war und acht Monate Bewäh- rungsstraf­e gefordert hatte, begründet ihre Berufung jetzt unter anderem damit, dass jene Alibi-Zeugin intensiver befragt werden müsste. Auch war die Angeklagte im ersten Prozess mit keinem Wort danach gefragt worden, ob sie zur Tatzeit (als sie auf dem Golfplatz gewesen sei) ihre Wohnung womöglich Besuchern überlassen hatte. Das alles soll demnächst beim Landgerich­t nachgeholt werden.

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