So arbeitet der Flughafen
Fakt zu sein scheint, dass die Bundespolizei im November 2016 Kötter gesagt hat, wie viel Personal für das Jahr 2017 am Flughafen benötigt wird. Mit diesen Angaben plante Kötter und stellte entsprechende Kräfte zur Verfügung. Im April habe es dann aber eine „deutlich gestiegen Mehranforderung“gegeben, erklärte Kötter-Manager Lange gestern per Presseerklärung. Darauf habe man aber nicht schnell genug reagieren können, weil die „seriöse Qualifizierung eines Mitarbeiters“fünf bis sechs Monate benötige.
Die Bundespolizei erklärt dagegen, man habe Kötter immer zeitnah über Planungen informiert. Der Flughafen wiederum sagt, man habe die Bundespolizei immer über zu erwartenden steigenden Verkehr informiert. Außerdem, heißt es beim Airport, müsse eine große Fir- ma wie Kötter in der Lage sein, schnell mehr Leute einzusetzen.
Jetzt eskaliert die Lage. Am Montag erhielt Flughafenchef Schnalke von seinem Aufsichtsratschef Thomas Geisel eine SMS mit der Aufforderung zum Handeln – der war als Oberbürgermeister von Düsseldorf in das Wartechaos geraten, als er nach Berlin wollte. „Diese Zustände sind nicht dauerhaft hinnehmbar“, so Geisel – Schnalke musste also Klagen gegen Kötter ankündigen.
Dabei sind die Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen nur ein Problem des Airports. So plant der Flughafen, die Kapazitäten deutlich zu erhöhen – Air-Berlin-Chef Thomas Winkelmann warnt vor noch mehr Verspätungen. Mancher Branchenkenner meint, schon jetzt sei der Airport zu klein für bis zu 90.000 Passagiere am Tag.
Am Wochenende fiel eine Beförderungsanlage für Gepäck mehrere Stunden aus – hunderte Koffer konnten nicht befördert werden, mehrere Flugzeuge hoben nicht ab. Zu Beginn der Woche war man am Flughafen noch mit der Abarbeitung der Kofferberge beschäftigt, die in einem Extra-Raum lagern.
Aber auch neben den Bändern liegen Hunderte Koffer. Sie wurden aus Feriengebieten vielen Passagieren nachgesandt und müssen nun zugestellt werden.
Zumindest für die Verspätungen bei der Abfertigung erhalten die Passagiere keine Entschädigung. „Vertragspartner der Reisenden sind nur die Fluggesellschaften“, sagt der Anwalt Christof Wellens, „und die Airlines sind nur bei langfristigen Verspätungen ab drei Stunden zu Schadenersatz verpflichtet.“