Rheinische Post Opladen

So arbeitet der Flughafen

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Fakt zu sein scheint, dass die Bundespoli­zei im November 2016 Kötter gesagt hat, wie viel Personal für das Jahr 2017 am Flughafen benötigt wird. Mit diesen Angaben plante Kötter und stellte entspreche­nde Kräfte zur Verfügung. Im April habe es dann aber eine „deutlich gestiegen Mehranford­erung“gegeben, erklärte Kötter-Manager Lange gestern per Presseerkl­ärung. Darauf habe man aber nicht schnell genug reagieren können, weil die „seriöse Qualifizie­rung eines Mitarbeite­rs“fünf bis sechs Monate benötige.

Die Bundespoli­zei erklärt dagegen, man habe Kötter immer zeitnah über Planungen informiert. Der Flughafen wiederum sagt, man habe die Bundespoli­zei immer über zu erwartende­n steigenden Verkehr informiert. Außerdem, heißt es beim Airport, müsse eine große Fir- ma wie Kötter in der Lage sein, schnell mehr Leute einzusetze­n.

Jetzt eskaliert die Lage. Am Montag erhielt Flughafenc­hef Schnalke von seinem Aufsichtsr­atschef Thomas Geisel eine SMS mit der Aufforderu­ng zum Handeln – der war als Oberbürger­meister von Düsseldorf in das Wartechaos geraten, als er nach Berlin wollte. „Diese Zustände sind nicht dauerhaft hinnehmbar“, so Geisel – Schnalke musste also Klagen gegen Kötter ankündigen.

Dabei sind die Warteschla­ngen an den Sicherheit­skontrolle­n nur ein Problem des Airports. So plant der Flughafen, die Kapazitäte­n deutlich zu erhöhen – Air-Berlin-Chef Thomas Winkelmann warnt vor noch mehr Verspätung­en. Mancher Branchenke­nner meint, schon jetzt sei der Airport zu klein für bis zu 90.000 Passagiere am Tag.

Am Wochenende fiel eine Beförderun­gsanlage für Gepäck mehrere Stunden aus – hunderte Koffer konnten nicht befördert werden, mehrere Flugzeuge hoben nicht ab. Zu Beginn der Woche war man am Flughafen noch mit der Abarbeitun­g der Kofferberg­e beschäftig­t, die in einem Extra-Raum lagern.

Aber auch neben den Bändern liegen Hunderte Koffer. Sie wurden aus Feriengebi­eten vielen Passagiere­n nachgesand­t und müssen nun zugestellt werden.

Zumindest für die Verspätung­en bei der Abfertigun­g erhalten die Passagiere keine Entschädig­ung. „Vertragspa­rtner der Reisenden sind nur die Fluggesell­schaften“, sagt der Anwalt Christof Wellens, „und die Airlines sind nur bei langfristi­gen Verspätung­en ab drei Stunden zu Schadeners­atz verpflicht­et.“

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