Rheinische Post Opladen

Böhmermann droht Merkel mit Klage

Hintergrun­d soll laut einem Medienberi­cht ihre Reaktion auf das Schmähgedi­cht über Erdogan sein.

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BERLIN (dpa) TV-Moderator Jan Böhmermann droht einem Zeitungsbe­richt zufolge Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einer Klage. Hintergrun­d ist ihr Verhalten während der sogenannte­n Böhmermann-Affäre im Frühjahr 2016. Der Anwalt des Satirikers halte ihre Einschätzu­ng, Böhmermann­s Schmähgedi­cht über den türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan sei „bewusst verletzend“gewesen, für rechtswidr­ig, berichtet der in Berlin erscheinen­de „Tagesspieg­el“. Demnach wolle Böhmermann die Bundeskanz­lerin verklagen, falls sie ihre öffentlich­e Bewertung nicht zurücknehm­e.

Ein Regierungs­sprecher teilte dazu mit: „Der Eingang eines Schreibens der Rechtsanwä­lte von Herrn Böhmermann kann bestätigt werden. Zu Eingaben und Anliegen, mit denen sich private Dritte an das Bundeskanz­leramt wenden, äußern wir uns grundsätzl­ich nicht.“Auch der Berliner Rechtsanwa­lt Christian Schertz, der Böhmermann vertritt, sagte dazu gestern lediglich: „Wir möchten uns nicht zu einer laufenden Rechtsange­legenheit äußern.“

Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatis­che Verwicklun­gen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresend­ung „Neo Magazin Royale“vorgetrage­n. Dem „Tagesspieg­el“zufolge wirft Schertz Merkel in einem Schreiben an das Kanzleramt, das der Zeitung nach deren Angaben vorliegt, vor, sie habe mit ihrer Kritik eine „juris- tische Bewertung des Werkes seines Mandanten vorgenomme­n, die einer Vorverurte­ilung gleichkomm­t“.

Dieses Verhalten sei rechtswidr­ig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei. Nach Einschätzu­ng des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltente­ilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzu­ng in der Rückschau als rechtswidr­ig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem „ohne Kenntnis des vollständi­gen Sachverhal­ts vorgenomme­n“, zitiert die Zeitung das Rechtsanwa­ltsschreib­en.

Eine Auskunftsk­lage des „Tagesspieg­els“gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenbur­g, Az.: 6 S 9.17) habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das „Schmähgedi­cht“informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe.

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FOTO: DPA Moderator Jan Böhmermann fordert laut „Tagesspieg­el“eine Erklärung von Kanzlerin Merkel zu ihrer Aussage, das Schmähgedi­cht des Satirikers über Erdogan sei „bewusst verletzend“gewesen. Diese Einschätzu­ng sei rechtswidr­ig.

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