Raab-Mieterin lehnt Vergleich mit Ex-Entertainer ab
KÖLN (dpa) Vor 18 Jahren landete Stefan Raab mit seinem Hit „Maschen-Draht-Zaun“auf Platz 1 der Charts. Dieser war inspiriert durch einen kleinlichen Nachbarschaftsstreit. Jetzt ist Raab selbst in einen Streit verwickelt, bei dem man sich fragen kann: Muss das sein?
Es geht um ein Ladenlokal im Kölner Stadtteil Sülz. Der Fall wurde gestern vor dem Kölner Landgericht verhandelt. Vermieter Raab ließ sich durch einen Anwalt vertreten, seine Mieterin, eine 40 Jahre alte Gastronomin, war anwesend. Sie hat in dem Lokal eine Tapas-Bar betrieben. Dann aber musste sie schließen, weil die Bezirksregierung die Nutzung des Herds untersagte und die Lüftungsanlage im Gastraum beanstandete. Die Gastronomin setzte daraufhin ihre Mietzahlungen aus. Woraufhin Raab die Kündigung aussprach und auf Zahlung der ausstehenden Miete klagte. Die Gastronomin reagierte mit eigener Klage – sie fordert unter anderem Ersatz für die defekte Belüftung.
Schließlich kam es zu einem Vorschlag zur Güte: Das Mietverhältnis wird beendet, Raab muss noch gut 17.000 Euro zahlen. Denn der Richter neigte zur Meinung, dass Raab für eine vernünftige Belüftung hätte sorgen müssen. Dessen Anwalt teilte nach einem Telefonat mit, dass Raab bereit wäre, den Vergleich zu akzeptieren. Die Gegenpartei war allerdings nicht einverstanden. Also geht der Streit weiter. Am 27. Oktober will das Gericht seine Entscheidung verkünden.