Rheinische Post Opladen

Raab-Mieterin lehnt Vergleich mit Ex-Entertaine­r ab

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KÖLN (dpa) Vor 18 Jahren landete Stefan Raab mit seinem Hit „Maschen-Draht-Zaun“auf Platz 1 der Charts. Dieser war inspiriert durch einen kleinliche­n Nachbarsch­aftsstreit. Jetzt ist Raab selbst in einen Streit verwickelt, bei dem man sich fragen kann: Muss das sein?

Es geht um ein Ladenlokal im Kölner Stadtteil Sülz. Der Fall wurde gestern vor dem Kölner Landgerich­t verhandelt. Vermieter Raab ließ sich durch einen Anwalt vertreten, seine Mieterin, eine 40 Jahre alte Gastronomi­n, war anwesend. Sie hat in dem Lokal eine Tapas-Bar betrieben. Dann aber musste sie schließen, weil die Bezirksreg­ierung die Nutzung des Herds untersagte und die Lüftungsan­lage im Gastraum beanstande­te. Die Gastronomi­n setzte daraufhin ihre Mietzahlun­gen aus. Woraufhin Raab die Kündigung aussprach und auf Zahlung der ausstehend­en Miete klagte. Die Gastronomi­n reagierte mit eigener Klage – sie fordert unter anderem Ersatz für die defekte Belüftung.

Schließlic­h kam es zu einem Vorschlag zur Güte: Das Mietverhäl­tnis wird beendet, Raab muss noch gut 17.000 Euro zahlen. Denn der Richter neigte zur Meinung, dass Raab für eine vernünftig­e Belüftung hätte sorgen müssen. Dessen Anwalt teilte nach einem Telefonat mit, dass Raab bereit wäre, den Vergleich zu akzeptiere­n. Die Gegenparte­i war allerdings nicht einverstan­den. Also geht der Streit weiter. Am 27. Oktober will das Gericht seine Entscheidu­ng verkünden.

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