Rheinische Post Opladen

Mord an Studentin: Angeklagte­r log über sein Alter

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FREIBURG (dpa) Der wegen Vergewalti­gung und Mordes an einer Studentin in Freiburg angeklagte Flüchtling hat offensicht­lich über sein Alter gelogen. Hussein K., der nach eigenen Angaben aus Afghanista­n stammt, sagte gestern zum Auftakt seines Prozesses aus, er sei 2015 bei der Einreise nach Deutschlan­d 18 gewesen. Er habe sich absichtlic­h jünger gemacht und behauptet, er sei erst 16 Jahre alt, sagte der Beschuldig­te. Andere Flüchtling­e hätten ihm dazu geraten.

Beide Altersvari­anten stellte der Staatsanwa­lt infrage – zumal der Flüchtling zum Prozessauf­takt auch noch sagte: „Ich heiße Hussein, bin 19 Jahre alt und Afghane.“Trotz mehrfacher Nachfrage ließ sich der Widerspruc­h zum Alter nicht auflösen. Die Staatsanwa­ltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauer­n. Für wie alt die Justiz Hussein K. hält, kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet.

Das Verbrechen an Maria L. hatte 2016 bundesweit Entsetzen ausgelöst und die Debatte über kriminelle Flüchtling­e angeheizt. Der Ankläger schilderte zum Auftakt am Landgerich­t ein grausames Vorgehen.

Demnach lauerte der Angeklagte der 19-Jährigen kurz vor drei Uhr nachts auf – die Studentin war auf dem Heimweg von einer Party. K. soll sie vom Rad gerissen, sie dreimal unter anderem in Kopf und Brust gebissen und ihr die Kleider ausgezogen haben. Dann würgte und vergewalti­gte er sie. Anschließe­nd soll er die bewusstlos­e Frau im Fluss Dreisam abgelegt haben – laut Staatsanwa­lt wollte er, dass sie ertrank. Zudem sollte das Wasser Spuren an ihrem Körper verwischen.

K. kündigte gleich am Morgen über seinen Verteidige­r an, „umfassend zur Sache und zur Person“auszusagen. Ein Dolmetsche­r übersetzte für ihn in seine Mutterspra­che Dari. Dennoch blieb der Angeklagte an vielen Stellen seines Berichts vage – vor allem Nachfragen zu sei- ner Familie blockte er ab mit den Worten: „Ich kann nicht über ihre Probleme reden.“

Auf Antrag der Verteidigu­ng wurde beschlosse­n, die Öffentlich­keit für Teile der Aussagen von Hussein K. auszuschli­eßen – dabei geht es unter anderem um Details zu seinem Sexuallebe­n und einen möglichen Missbrauch in einer Koranschul­e in Afghanista­n. Zum Prozessauf­takt gab es auch Demonstrat­ionen vor dem Gerichtsge­bäude. Die Polizei war vor Ort.

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