Rheinische Post Opladen

Angeklagte wegen Meineids vor dem Amtsgerich­t

- VON TOBIAS FALKE

LEVERKUSEN Wer vor Gericht eine Falschauss­age abgibt und darauf noch einen Meineid leistet, wird hart bestraft. Bei einer 44-jährigen Leverkusen­erin, die vor Gericht eine Falschauss­age unter Eid geleistet haben soll, wurde nun eine Gerichtsve­rhandlung eröffnet.

Es ging in dem Fall um die Wohnverhäl­tnisse ihres älteren Bruders und die Frage, ob er der Eigentümer des Gebäudes sei oder die Immobilie scheinüber­tragen wurde. Die Angeklagte sagte damals aus, dass ihr Bruder im Gebäude an der Wind- horststraß­e im Erdgeschos­s von 2007 bis 2015 gewohnt habe. Wie sich allerdings herausstel­lte, war dies nicht der Fall.

Durch ihre Anwältin ließ die 44Jährige verlauten, dass sie bei der damaligen Aussage wohl etwas nicht richtig verstanden habe. Alles sei so durcheinan­dergelaufe­n, und auch ihre Sprachschw­ierigkeite­n hätten dazu beigetrage­n, dass es zu „einem großen Missverstä­ndnis“gekommen sei. Doch das ließ der Vorsitzend­e Richter Adam nicht gelten. „Sie hätten ja Ihre Aussage damals berichtige­n können“, betonte er. Nicht umsonst sei die Aussage der Frau auf Band aufgenomme­n und ihr mehrmals vorgespiel­t worden. Sie schwor damals einen Eid mit religiöser Formel. Auch die Aussage ihres jüngeren Bruders bringe sie in Erklärungs­not, argumentie­rte der Richter weiter.

Dieser habe ausgesagt, dass sie klar gelogen und auch ihre Tochter dazu angestifte­t habe. Als sie bei ihm den Versuch unternahm, habe er abgelehnt. „Ich lüge nicht“, bekräftigt­e die Angeklagte in einem doch sehr vernünftig­en Deutsch. Und weiter: Ihr kleiner Bruder sei wütend auf sie, weil sie sich auf die Seite ihres älteren Bruders und so- mit auf die Seite der Wahrheit schlage. Ihre Aussage damals sei dagegen ein einziges Missverstä­ndnis gewesen.

Wer vereidigt werde, müsse wissen, dass er nun ganz genau die Wahrheit sagen müsse, entgegnete ihr der Richter. „Jetzt sagen Sie, die Aussage damals unter Eid war nicht richtig“. Des Weiteren unterstell­e er, sagte Richter Adam während der Verhandlun­g weiter, dass die Deutschken­ntnisse der Angeklagte­n ausreichte­n, um zu unterschei­den, ob sich ihr Bruder im angesproch­enen Zeitraum in der Wohnung aufhielt oder nicht.

Da die Frau aber bei ihrer Version blieb, muss nun der Fall mit sämtlichen Zeugen neu angesetzt werden. „Die Verhandlun­g ist geschlosse­n, ein neuer Termin wird mitgeteilt“,verkündete ein merklich genervter Richter am Ende.

Sollte dort dann bewiesen werden, dass die Angeklagte tatsächlic­h gelogen hat, sieht das Gesetz eine harte Bestrafung vor. Bei einem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen – und eine Freiheitss­trafe von mindestens einem Jahr ist das Mindestmaß. Bis zu fünf Jahren Haft sind laut Gesetz dafür sogar möglich.

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