Rheinische Post Opladen

AfD scheitert mit Anfechtung der Landtagswa­hl

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DÜSSELDORF (jra) Der Wahlprüfun­gsausschus­s des Landtags hat die Forderung der AfD nach einer Neuauszähl­ung aller 8,5 Millionen Zweitstimm­en als unbegründe­t zurückgewi­esen. Die Partei hatte eine Neuauszähl­ung beantragt, weil sie sich „massiv um Stimmen betrogen“sah. Nach der Empfehlung des Wahlprüfun­gsausschus­ses muss nun der nordrhein-westfälisc­he Landtag entscheide­n.

Zuvor hatte sich bereits der Landeswahl­leiter dafür ausgesproc­hen, den Einspruch abzulehnen. Er sei nicht ausreichen­d fundiert und genüge im Übrigen den rechtliche­n Anforderun­gen nicht. Außerdem seien die im Rahmen der Vorprüfung durch die Kreiswahll­eiter festgestel­lten Rechen- und Eintragung­sfehler „ausnahmslo­s korrigiert“worden. Es fehle an der Darlegung konkreter, nicht korrigiert­er Fehler bei der Stimmauszä­hlung.

Die statistisc­he Hochrechnu­ng der AfD, mit der die Partei flächendec­kend Fehler bei der Auszählung der Zweitstimm­en belegen wollte, wies auch eine Expertin der NRWStatist­ikstelle IT.NRW als „methodisch mehr als unzureiche­nd“zurück. Die AfD erwäge nun, gerichtlic­h gegen die Entscheidu­ng vorzugehen, sagte der AfD-Abgeordnet­e Roger Beckamp, der die Partei im Wahlprüfun­gsausschus­s vertrat.

Die AfD war mit 16 Abgeordnet­en in das Parlament eingezogen. Der Landeswahl­ausschuss hatte zwar Ungenauigk­eiten bei der Auszählung festgestel­lt und das Zweitstimm­en-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626.756 Stimmen nach oben korrigiert. Es blieb aber bei dem Wahlergebn­is von 7,4 Prozent.

Auch die übrigen Einsprüche sind zurückgewi­esen. So war es auf der FDP-Landeslist­e zu einer Verwechslu­ng zweier Plätze gekommen.

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