Rheinische Post Opladen

Zwei Jahre und vier Monate Haft für Kokainhänd­ler

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Wegen einer Strafsache aus dem Mai 2005 musste sich jetzt ein 48-Jähriger vor dem Amtsgerich­t in Opladen verantwort­en. Erst 2014 war wegen des Falls Anklage erhoben worden, konnte der Beschuldig­te doch nicht aufgefunde­n werden. Er hielt sich im Ausland auf – und muss nun wegen Drogenhand­els für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Zweimal soll der Mann im Mai 2005 einen Kölner Drogenhänd­ler, der bereits gesondert verurteilt wur- de, mit Kokain versorgt haben. Jeweils 40 Gramm sollen die Päckchen gewogen haben, Gesamtwert: 2800 Euro.

Der 48-Jährige ließ sich nicht ein, schenkte das Vertrauen ganz seinen zwei Rechtsbeis­tänden. Der Händler aus Köln wurde sodann als Zeuge befragt. Er konnte oder wollte – das wussten sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng nicht sicher einzuschät­zen – nichts Konkretes zu dem Fall aussagen.

Er kenne den Angeklagte­n aber sehr wohl seit rund 20 Jahren. Er sei sich sicher, kein Kokain von dem Mann gekauft zu haben. Gleichwohl könne er sich angesichts seines eigenen Drogenkons­ums aber auch nicht sonderlich gut an die damalige Zeit erinnern. „Ich kann es eigentlich auch nicht ausschließ­en“, sagte er.

Sein Telefon wurde damals von der Polizei überwacht. Schriftlic­he Protokolle lagen dem Gericht auch gestern noch vor, Tonaufnahm­en allerdings gab es nicht. Dabei soll der 51-Jährige mehrmals mit dem Angeklagte­n telefonier­t und sich verabredet haben. Eine SMS, in der nach den bestellten „40...“gefragt wird, wurde dem Zeugen ebenfalls vorgehalte­n. „40 was? Flaschen Bier? 40 Gummibärch­en?“, gab dieser zurück.

So gering sein Wissen gestern, so groß war es noch bei der Polizeibef­ragung kurz nach seiner Festnahme im Jahr 2005. Schon da sprach er konkret von zwei Mal 40 Gramm Koks. Und nannte den 48-Jährigen mehrfach beim Namen – schlussend­lich der Grund für die Erhebung der Anklage. In seiner Aussage in UHaft beschrieb er den Mann auf der Anklageban­k als „gefährlich“und „gut im Geschäft“.

Das habe er zwar durchaus gesagt, gab der Zeuge zu, allerdings habe er auch Falschanga­ben gemacht, nur um Haftmilder­ung zu erlangen. Der Polizeikom­missar, der ihn damals mehrfach verhörte und gestern als Zeuge auftrat, stützte diese Angaben. Er erklärte aber auch, die damaligen Aussage bezüglich des 48-jährigen Angeklagte­n schätze er als glaubwürdi­g ein.

Während die Staatsanwa­ltschaft den Tatbestand als erwiesen ansah, forderte die Verteidigu­ng Freispruch. Das Gericht nahm sich viel Zeit, folgte dann der Staatsanwä­ltin.

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