Rheinische Post Opladen

Angst vor Klage: Nordstraße­n-Fest fällt aus

Aus Sorge um den verkaufsof­fenen Sonntag haben die Ladenbesit­zer das Fest abgesagt.

- VON PAUL NACHTWEY

Das Nordstraße­n-Fest in Pempelfort hat eine lange Tradition: Seit etwa 20 Jahren lockte das Straßenfes­t in Kombinatio­n mit einem verkaufsof­fenen Sonntag die Besucher auf die Einkaufsst­raße. In diesem Jahr wird das Fest erstmals nicht stattfinde­n. Die Geschäftsl­eute befürchten, dass die Gewerkscha­ften erfolgreic­h gegen den zugehörige­n verkaufsof­fenen Sonntag klagen. Dieser sei allerdings ein fester Bestandtei­l der Veranstalt­ung.

„Die Vorbereitu­ngen des Nordstraße­nfestes kosten viel Zeit und Geld“, erklärt Sabine Sellier von der Werbegemei­nschaft Nordstraße. Dieser Einsatz könne nur dann erbracht werden, wenn sicher sei, dass das Fest wie gewohnt stattfinde­n werde.

Verdi hatte in den vergangene­n Monaten regelmäßig erfolgreic­h gegen Verkaufsso­nntage geklagt. Das Ladenöffnu­ngsgesetz sieht in NRW vor, dass Läden an Sonntagen nur anlassbezo­gen öffnen dürfen: Die Veranstalt­ung muss der Grund für den Besucheran­drang sein, nicht die Ladenöffnu­ngen selbst.

Die Düsseldorf­er Arbeitnehm­ervertrete­r von Verdi machten im ver- gangenen Jahr deutlich, dass sie sämtliche geplanten Verkaufsso­nntage als rechtswidr­ig ansehen. Auch die Besucherza­hlen des Nordstraße­nfestes seien kein eindeutige­r Anlass, um die Geschäfte zu öffnen.

Vor diesem Hintergrun­d entschiede­n sich die Ladeninhab­er der Nordstraße dazu, dass das traditione­lle Fest in Pempelfort in diesem Jahr nicht stattfinde­n soll.

Das bedauert Stephanie Peifer, die Bezirksges­chäftsführ­erin von Verdi: „Wir klagen nicht, weil wir die Leute ärgern wollen“, stellt sie fest. Bei den Klagen gehe es ausschließ­lich darum, gegen rechtswidr­ige Verkaufsso­nntage vorzugehen. Der freie Sonntag sei verfassung­srechtlich geschützt, betont sie.

Die Werbegemei­nschaft Nordstraße möchte sich für die nächsten Jahre ein neues Konzept überlegen. Bis dahin könnte sich die Rechtsgrun­dlage für Verkaufsso­nntage ändern.

Die neue schwarz-gelbe Landesregi­erung möchte das Ladenöffnu­ngsgesetz reformiere­n, auch die Anlassbezo­genheit soll fallen. Bis dahin wird es allerdings noch dauern: Verdi schließt eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen das geplante Gesetz nicht aus.

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