Rheinische Post Opladen

Nachbarstr­eit beschäftig­t Gerichte

Verurteilt wegen Beleidigun­g und Bedrohung. Fall wird bei Revision eingestell­t.

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEICHLINGE­N Wenn fremde Menschen in einem Haus zusammenle­ben, dann hat diese Gemeinscha­ft manchmal so ihre Tücken. Streitigke­iten zwischen den Parteien sind nie schön – und so mancher Clinch kann dann nur noch vor Gericht geklärt werden. Auch für solche Fälle ist das Amtsgerich­t in Opladen zuständig.

Ein 54-Jähriger soll seine Nachbarin im April dieses Jahres beleidigt und bedroht haben. Er soll sie im Keller des Hauses mit den Worten „fette Sau“und „Schlampe“beleidigt, und zudem damit gedroht haben, sie umzubringe­n, wenn er sie im Treppenhau­s träfe. Dafür wurde der Mann bereits verurteilt, wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. „Ich war zu diesem Zeitpunkt gar nicht in der Gegend“, betonte er im Revisionsv­erfahren. Er habe sich in Rommerskir­chen ein Auto angesehen. Von dort sei er direkt zur Spätschich­t ins Fordwerk nach Köln gefahren. Das hatte er auch damals prompt auf das Schreiben der Polizei geantworte­t.

Mit seiner Nachbarin gebe es ständig Probleme. „Ich rede gar kein Wort mit der, ich ignoriere die Frau“, sagte der Mann. Die Anklage gegen ihn sei eine Retourkuts­che. Denn sie habe ihn eines Tages zugeparkt, das Auto jedoch auch nach Aufforderu­ng nicht umparken wol- len. So rief der Mann die Polizei. Bei der habe sich die Frau ob seines Parkstils in der Garage beschwert.

Durch diese Garage gehe die Frau hindurch, um Einkäufe einzulager­n. „Mein Auto war teuer, ich will nicht, dass sie am Mercedes vorbeigeht“, betonte der 54-jährige Beschuldig­te. Die Beschwerde der Frau jedenfalls sei durch die Polizei abgewiesen worden – das sie wiederum wohl nicht auf sich sitzen lassen wollte.

„Wenn man mal nicht so will wie die Hausverwal­tung, dann hat man halt mit Sanktionen zu rechen“, sagte der Mann. Weil er alsbald ohnehin ausziehen, und das Gericht zudem nicht weiteres Öl ins Feuer gießen wolle, wurde das Verfahren nunmehr eingestell­t.

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